Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

Muster D. 
Anfforderung zur Selbsteinschätzung. 
Behuss Ihrer Veranlagug zur Einkommensteuer für das kommende Jahr werden 
Sie mit Bezugnahme ausf §§ 21, 25 des Gesetzes über die Erhebung der Einkommenstcuer 
vom 1. Juni 1398 hierdurch aufgejordert, Ihr gesammtes steuerpflichtiges Einkommen unter 
Benutzung des beigefügien Selbsteinschätzungsformulars wahrheitsgemäß anzugeben und das 
„ und unterschristlich vollzogene Formular 
binnen Tagen, 
vom Empfange gegemwärtiger Zuferligung an gerechnel, an den unterzeichneten Vorsitzenden 
der Orte- Gähnn Einschätzungskommission abzugeben. 
ce Versänmung Veser Frist hat den Verlust dbeo Einspruchsrechts für 
das rommenbe Jahr zur Fol 
am 
Der Vorsitzende der Orts-(Bezirks-) Einschätzung «
	        
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