Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Die Rückseite ist zu beachten. 
Muster E. 
Selbsteinschätzung. 
Behnso der Veranlagung zur Einlommenstener gebe ich mein jährliches Einkommen, 
einschließlich des Einkommens meiner Chefrau und des Einkommens ans dem meinem Nieß.- 
brauche unterworsenen Vermögen meiner Kinder, jolgendermaßen an: 
1. Mark aus Grundbeslh, namentlich aus der Verpachtung von Grund= 
stücken und aus der Vermiethung von Gebäuden, aus dem Betriebe 
der Land= und Forstwirthschaft auf eigenen Grundstücken, Mieths- 
werth der selbstbewohnten eigenen Gebände und Werthstcigerung 
von Spekulationsgrundstücken, 
aus Kapltalvermögen und aus Aechten auf perlodische Hehungen 
an Kapitalzinsen, Nenten, Altiendividenden, Naturalgesällen, Aus- 
zügen und ähnlichen Einkünften, 
„ aus dem Ertrage eines Amles oder Dienslverhälluisses, sowie aus 
Handel, Gewerhe, einschließlich des Belriebes der Landwirthschaft 
auf fremden Grundstücken, oder aus irgend einer anderen gewinn- 
bringenden Beschästigung, einschließlich des Arbeitsverdienstes 
meiner Ehefrau, welcher jährlich Mark beträgt und neben- 
stehend mit. Mark in Ansatz gebracht ist. 
  
Mark Summe: hiervon gehen ab: 
Mark Zinsen von Schulden laul spczieller Nachweisung, 
„ laatliche Grundfleuern, 
„ ausf dem Grundbesitz haftende dingliche Lasten ein- 
schließlich der im Grund= und Hypothekenbuche ein- 
getragenen Parochiallasten, 
Prämien für Versicherung der Gebäude gegen 
Feuersgesahr und für Versicherung gegen Hagelschlag, 
Reparatur= und Unterhaltungskosten 1 nach jährigem 
üMieth= und Pachtgeldverluste Durchschnitt 
". 
i 
* 
2 
Mark Summe, so daß 
Mark als steuerpflichtiges Gesammteinkommen sich ergeben.
	        
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