Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

251 
der Einkommensteuer eine Erleichterung der Steuerpflichtigen in den untersten 
Stenerstufen zur Folge hat. Nach den in Angriff genommenen Vorarbeiten für 
den künftigen Staatshaushaltsetat wird aber kaum die Miglichkeit gegeben sein, 
schon in der nächsten Finanzperiode die Beiträge zur Beamtemvittwenpensions- 
anstalt zu beseitigen oder mit einer weitern Ermäßigung der geringern Steuer- 
sätze vorzugehen. 
Vermüge des Jagdgesetzes sind die bezüglichen Rechtsverhältnisse, welche 
vorher im Verordnungowege geregelt waren, auf eine gesetzmäßige Grundlage 
gestellt worden. 
Ueberdies sind folgende Gesetze von Unserm Ministerium mit dem Land- 
tage vereinbart und von Uns erlassen worden: 
das Gesetz, die Abänderung der Sporteltaxe vom 18. Dezember 
1855 betreffend, 
dads Nachtragogesetz zum Gesetze vom 23. März 1893, die Be- 
soldungen der Volksschullehrer betreffend, 
das Gesetz, die Aufhebung der Vorschrift in § 11 unter a des 
Vereinsgesetzes vom 5. Juli 1852 betreffend, 
das Gesetz, die Abänderung des Berggesetzes vom p9. Oktober 1870 
betreffend, 
das Nachtragsgesetz zum Volkoschulgesetze vom 4. November 1870, 
das Gesetz, die Einlagen bei den Landessparkassen betreffend, 
das Gesetz, die Privilegirung der städtischen Leihanstalt in Gera 
betreffend, 
das Gesetz, die Abänderung des Gesetzes über die Pensionirung 
der Geistlichen vom 27. Oktober 1872 betreffend, 
das Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes wegen der Abwehr 
und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend. 
Ferner hat der Landtag die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt: 
der landesherrlichen Verordnung vom 28. März 1898 zur Aus- 
führung des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897, die Abänderung 
der Gewerbeordnung betreffend, 
dem über die gemeinschaftlichen Ausgaben des Thüringischen Zoll- 
und Steuervereins von den Vereinsregierungen vereinbarten 
anderweiten Etat, 
dem Staatsvertrage mit Preußen und Bayern wegen Herstellung 
einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.