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Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Neuß jüngerer Linie.
No. 573.
Juhalt: —————————e Oezember 1808, den · Februar
zu dem Siantsvertrage betreisend die Errichtunn oinnn Schwungerichte zu
9 und Meiningen vom 11. November 1878, jowie die an demselben Tage getrofsene Ueber-
einlunft, die auf dir einzelnen Staatoßebicte entiallende Anzahl der eschworcnen betressend.
Ministerialbekanntmachung
vom 27. Dezember 1898,
den zweiten Nachtragovertrag vom 25. Februar 1898 zu dem
Staatsvertrage, betreffend die GErrichtung gemeinschaftlicher Schwur-
gerichte zu Gera und Meiningen vom 11. November 1878,
sowie die an demselben Tage getroffene Nebereinkunft, die auf die
einzelnen Staatsgebiete entfallende Anzahl der Geschworenen betreffend.
Auf Hüchsten im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Be-
fehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der zweite Nachtragsvertrag zu
dem Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Errichtung gemeinschaftlicher
Schwurgerichte zu Gera und Meiningen betreffend, nach ertheilter Zustimmung
des Landtags und allseitig erfolgter Natifikation, sowie die an demselben Tage
getroffene Nebenübereinkunft, die auf die einzelnen Staatagebiete entfallende Anzahl
der Geschworenen betreffend, nachstehend zur allgemeinen KRenntniß gebracht.
Gera, den 27. Dezember 1898.
Fürstliches Ministerium.
Engelhardt.
Auegegeben am 1. Jannar 1699.