Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Neuß jüngerer Linie. 
No. 573. 
Juhalt: —————————e Oezember 1808, den · Februar 
zu dem Siantsvertrage betreisend die Errichtunn oinnn Schwungerichte zu 
9 und Meiningen vom 11. November 1878, jowie die an demselben Tage getrofsene Ueber- 
einlunft, die auf dir einzelnen Staatoßebicte entiallende Anzahl der eschworcnen betressend. 
  
  
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 27. Dezember 1898, 
den zweiten Nachtragovertrag vom 25. Februar 1898 zu dem 
Staatsvertrage, betreffend die GErrichtung gemeinschaftlicher Schwur- 
gerichte zu Gera und Meiningen vom 11. November 1878, 
sowie die an demselben Tage getroffene Nebereinkunft, die auf die 
einzelnen Staatsgebiete entfallende Anzahl der Geschworenen betreffend. 
Auf Hüchsten im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Be- 
fehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der zweite Nachtragsvertrag zu 
dem Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Errichtung gemeinschaftlicher 
Schwurgerichte zu Gera und Meiningen betreffend, nach ertheilter Zustimmung 
des Landtags und allseitig erfolgter Natifikation, sowie die an demselben Tage 
getroffene Nebenübereinkunft, die auf die einzelnen Staatagebiete entfallende Anzahl 
der Geschworenen betreffend, nachstehend zur allgemeinen KRenntniß gebracht. 
Gera, den 27. Dezember 1898. 
Fürstliches Ministerium. 
Engelhardt. 
Auegegeben am 1. Jannar 1699.
	        
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