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Für Entfernung des Flügelfelles z9u100 bis 10 M.
Für die Entfernung von Ire und zwar:
a. aus der Bindehaut 2 bis 10 M.
b. aus der Hornhaut 3 bis 20 M.
c. aus der Angenhöhll .. .. 5 bis 50 M.
d. aus dem Innern des Augapfels ..... 20 bis 100 M.
Für die Schiel-Operation 15 bis 50 M.
Für galvanokaustische Actzung der Bindehaut oder Hornhaut 3 bis 15 M.
Für Tätowirung der Hornhaut in einer oder mehreren
Situngen . 20 bis 40 M.
Für Eröffnung der vorderen Augenkammer durch Schuitt 0 bio 40 M.
Flir Iridektomie, Pupillenbildung . bis 100 M.
Für Operation des grauen Staares oder des Glankome 30 bis 200 M.
Für Nachstaardiscision in einer oder mehreren Sitzungen 30 bis 100 M.
Für Entfernung des Angapfelo# 30 bis 100 M.
Für Auswahl und Einsetzen eines 27 2 . 2 bis 5 M.
Für Ansetzen künstlicher Blutegel . .2l)is:sM.
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Geburishulsliche und gynähologische Perrichlungen.
Für Untersuchung auf Schwangerschaft, erfolgte Geburt oder Krank-
heir der Geschlechtsorgane 2 bis 10 M.
Für den Beistand bei einer natürlichen Entbindung . lo bis 30 M.
Bei einer Zwillingsgeburt um die Hälfte mehr.
Bei einer Geburt von mehr als zwei Stunden Dauer für jede an-
gefangene halbe Stunde mehr . .lbto:M
Für eine künstliche Entbinduug:
u#. durch Manual-Extraktio 10 bis 30 M.
b. durch Wendung mittelst innerer Handgriffe oder durch
Zange .I5 bis 80 M.
c. durch Wendung, Extraktion und Zange zugleich oder durch Per-
foration mit oder ohne Kephalotripsie oder Zerstũcce un oder mit
Symphysiotomie . ..)0btsl()0M
il. bei vorliegendem Mutterkuchen auserdem .... 10 bis 50 M.
Für den Beistand bei einer Fehlgeburt 5 bis 10 M.
Für Einleitung der klinstlichen Frühgeburt oder des Abortus bis 50 M.
Für den Kaiserschnitt bei einer Lebenden . 50 bis 300 M.