Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Für Entfernung des Flügelfelles z9u100 bis 10 M. 
Für die Entfernung von Ire und zwar: 
a. aus der Bindehaut 2 bis 10 M. 
b. aus der Hornhaut 3 bis 20 M. 
c. aus der Angenhöhll .. .. 5 bis 50 M. 
d. aus dem Innern des Augapfels ..... 20 bis 100 M. 
Für die Schiel-Operation 15 bis 50 M. 
Für galvanokaustische Actzung der Bindehaut oder Hornhaut 3 bis 15 M. 
Für Tätowirung der Hornhaut in einer oder mehreren 
Situngen . 20 bis 40 M. 
Für Eröffnung der vorderen Augenkammer durch Schuitt 0 bio 40 M. 
Flir Iridektomie, Pupillenbildung . bis 100 M. 
Für Operation des grauen Staares oder des Glankome 30 bis 200 M. 
Für Nachstaardiscision in einer oder mehreren Sitzungen 30 bis 100 M. 
Für Entfernung des Angapfelo# 30 bis 100 M. 
Für Auswahl und Einsetzen eines 27 2 . 2 bis 5 M. 
Für Ansetzen künstlicher Blutegel . .2l)is:sM. 
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Geburishulsliche und gynähologische Perrichlungen. 
Für Untersuchung auf Schwangerschaft, erfolgte Geburt oder Krank- 
heir der Geschlechtsorgane 2 bis 10 M. 
Für den Beistand bei einer natürlichen Entbindung . lo bis 30 M. 
Bei einer Zwillingsgeburt um die Hälfte mehr. 
Bei einer Geburt von mehr als zwei Stunden Dauer für jede an- 
gefangene halbe Stunde mehr . .lbto:M 
Für eine künstliche Entbinduug: 
u#. durch Manual-Extraktio 10 bis 30 M. 
b. durch Wendung mittelst innerer Handgriffe oder durch 
Zange .I5 bis 80 M. 
c. durch Wendung, Extraktion und Zange zugleich oder durch Per- 
foration mit oder ohne Kephalotripsie oder Zerstũcce un oder mit 
Symphysiotomie . ..)0btsl()0M 
il. bei vorliegendem Mutterkuchen auserdem .... 10 bis 50 M. 
Für den Beistand bei einer Fehlgeburt 5 bis 10 M. 
Für Einleitung der klinstlichen Frühgeburt oder des Abortus bis 50 M. 
Für den Kaiserschnitt bei einer Lebenden . 50 bis 300 M.
	        
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