281
140) Desgleichen bei einer Verstorbenen 15 bis 40 M.
141) Für Entfernung der Nachgeburt ohne Entbindung 5 bis 20 M.
142) Für Behandlung einer Blutung nach der Geburt *
Entbindung 10 bis 50 M.
143) Für Operation eines frischen Dammrisses 5 bis 20 M.
**mvrP Für Operation eines veralteten Dammrisser. lI5 bis 150 M.
45) Sofern derselbe ein bis in den Darm durchgehender ist 25 bis 250 M.
10 Für Operation der Mastdarmscheidenfistel, der Blasen= oder Harnleiter-
scheidenfistel oder ähnliches
30 bis 300 M.
147) Für Anlegen von Arzneistiften in die Gebärmutter oder Ausspülung.
derselben oder Acgung des Gebärmutterhalses oder der Gebärmutterhöhle
oder Ansetzen von Blutegeln mittelst des Mutterspiegels 3 bis
148) Für Einlegung eines Mutterkranzes mit Lageverbesserung der
mutter .2 bis
10 bis
149) Für Reposition der umgestülpten Gebärmurter
150) Für unblutige Erweiterung des Muttermundes und
Mutterhalsee . 3 bis
151) Für blutige Erveiterung des Muttermundes . ..')bio
I52)F-ii1Nal)tulmMuttcilmlcmm.... 15 bis
153) Für Ausschabung der Gebärmutterhöhlee 10 bis
154) Für theilweise Entfernung der Gebärmutter 20 bis
155) Für gänzliche Eutfernung der Gebärmutter 50 bis
#bis
156) Für Untersuchung einer Amme
C.
Gebüthren für approbirte Zahnärzte.
10 M.
Gebär-
20 M.
50 M.
10 M.
10 M.
50 M.
50 M.
100 M.
300 M.
10 M.
1) Für die Verathung eines Zahnkranken einschließlich der Untersuchung
des Mundes und etwaiger schriftlicher Verordnung:
Hin Wohnung des Zahnarztes
Nacht .
.m del Wohnung des Kranken
Nachts.
*
-
1 bis 23W..
2 bis 6 M.
-Ir„ big 4 M.
33 bis 10 M.
#I“