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Staatoregierung zu Altenburg unterm ½ t 1398 abgeschlossene Vertrag, be-
treffend Abänderung des Staatsvertrags vom . März 1882 über die fernere
Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fürstenthum Reuß j. L.
in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Roda nach eingeholter Zustimmung
des Landtags und beiderseits erfolgter landeoherrlicher Natifikation nachstehend
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Im Anschlusse hieran wird bestimmt, daß die nach Artikel ön und b des
abgcänderten Stnatsvertrags für jeden dieser Geisteskranken zu zahlende jährliche
Reute von 380 Mark, dafern der betreffende Kranke der II. Verpflegungsklasse
angehört, der Fürstlichen Hauptstaatskasse von den zur Zahlung der Ver-
pflegungsgelder Verpflichteten in vierteljährlichen Naten zu erstatten ist.
Gera, den 18. April 1899.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium.
Engelhardt.
Vertrag
zwischen
der Fürstlich Reußischen, jüngerer Einie,
und
der Herzoglich Sachsen-Alteuburgischen Staatsregierung,
betreffend Abänderung des Vertrags vom P. März 1882 über die
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem
Fürstenthume Reuß j. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses
zu Roda.
Nachdem in Folge Verbesserung der Verpflegung und Wohnung der im
Genesungshause zu Roda untergebrachten Geisteskranken eine Erhöhung der
Verpflegungsgelder angemessen und damit eine Abänderung des Vertrags vom