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Abimpflinge und den Tag der erfolgten Entnahme aufzuzeichnen. Die Lymphe selbst
ist derart zu bezeichnen, daß später Üüber die Abstammung derselben ein Zweisel nicht
entstehen konn.
Die Aufzeichnungen sind bis zum Schlusse des nachfolgenden Kalenderjahres
aufzubewahren.
809.
Es empfiehlt sich, die Kinder nicht früher zu impfen, als bis sie das Alter
von drei Monaten überschritten haben.
Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark
beeinträchtigenden oder die Safte verändernden Krankheiten leiden, sollen in der Regel
nicht geimpft werden.
Auch die Vornahme der Wiederimpfung setzt voraus, daß die Wiederimpflinge
sich in gutem Gesundheitszustande besinden. Ausnahmen sind (namentlich beim Auf-
treten der natürlichen Pocken) gestattet und werden dem Ermessen des Impfarztes
anheim gegeben.
Findet der Impfarzt, daß der Impfling an Syphilis, Rhachitis oder Skrofulosis
leidet, so hat er diesen Befund in die Impflisten nach Formular V Spalte 27, nach
Formular VI Spalte 28 mit den Buchstaben S., R. oder Sk. zu vermerken.
8 10.
Die zur Impfung bestimmten Instrumente müssen rein sein und vor jeder
Impfung eines neuen Impflings mittelst Wasser und Abtrocknung gereinigt werden.
Zur Abtrocknung darf nur Karbol= oder Salicylwakte benutzt werden. Instrumente,
welche eine gründliche Reinigung nicht gestatten, dürfen nicht gebraucht werden.
Die Instrumente zu anderen Operationen ols zum Impfen zu verwenden,
ist verboten.
8 11.
Zum Anfeuchten der trockenen Lymphe ist reines Wasser oder Glycerin oder
eine Mischung von beiden zu verwenden.
°5W 12.
Die Impfung wird der Regel nach an einem Oberarm vorgenommen, und
zwar bei Erstimpflingen am rechten, bei Wiederimpflingen am linken. Bei Erst-
impflingen genügen 4 bis 6, bei Wiederimpflingen 5 bis 8 seichte Schuitte von
höchstens 1 cm Länge.
Stärkere Blutungen sind beim Impfen zu vermeiden.