Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Enlzündungshofe umgebenen Schutz= 
pocken entwickeln. Dieselben enkhalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten 
Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu 
einem Schorfe einzutrocknen, der nach drei bis vier Wochen von selbst abfällt. 
Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und 
bringt dem Kinde keinen Nachtheil. 
Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 
§. 
Bei regelmäßigem Verlaufe der Impfpocken ist ein Verband üblerflüssig; falls 
aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, 
oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in 
Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. 
Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt 
äuzuzichen. 
810. 
An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge 
zur Nachschau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage 
den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahren. 
8 11. 
Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder 
weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (5 1), nicht in das Impflokal 
gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am 
Terminstage dem Impfarzte anzuzeigen.
	        
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