Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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als 10 Almosphären Ueberdruck bestimmt sind, mit dem anderthalbfachen Betrage des 
genehmigten Ueberdrucks, bei allen übrigen Kesseln mit einem Drucke, welcher den 
genehmigten Ueberdruck um 5 Atmosphären üÜbersteigt. 
Oberzugkessel sind längstens in zweijährigen Fristen einer inneren Revision, 
im Uebrigen ebenfalls nach je 8 Jahren einer Wasserdruckprobe zu unterwerfen.“ 
Gera, den 12. Juni 1896. 
Fürstlich Reuß-VI. Ministerium, 
Engelhardt.
	        
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