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7) der Berghauptmannschaft zu Clausthal:
Clausthal.
Eine Legalisation eder sonstige Mitwirkung der dem betreffenden Amte, Mahlstrate
oder Kirchspiels-Gerichte vorgesehzten Provinzlal-Reglerung (Landdrostei oder Berghaupt-
mannschaft) bei der Ausstellung der Trauscheine ist zu deren Giltigkeit nicht erforderlich.
Kurfürstenthum Hessen.
Die betreffenden Beschelnigungen sind von den Reglerungs-Kommisstonen, den Po-
lizei-Direktionen und den Landrathsämtern auszustellen.
Großherzogthum Hessen.
Zur Ausstellung der Ehe-Konsense (Trauscheine) sind die Großherzoglichen Kreio-
ämter befugt. Da übrigens nach der für die Provinz Rheinhessen bestehenden Gesetge-
bung bei Verehelichungen keinerlei Heiraths-Konsens oder Heimathsschein erforderlich ist,
während dieses allerdings in den beiden anderen Großherzoglichen Provinzen der Fall
ist, so werden eigentliche Heiraths-Konsense in den in Rede stehenden Fällen durch die
Großherzoglichen Kreisämter der Provinz Rheinhessen nicht ausgestellt, hier vielmehr ähn-
liche Bescheinigungen in Anwendung gebracht werden, wie sie in dergleichen Fällen nach
Nr. 13 des Schlußprotokolls vom 25. Juli 1854 zu Nr. 3 des Vertrages von den Preu-
Hischen Behörden ausgestellt werden.
Mecklenburg.Schwerin.
Zur Ausstellung der zur Verehelichung erforderlichen Domizllscheine sind berechtigt:
a) in den Städten und deren Kämmereigütern die Magistrate;
b) im Flecken Ludwigslust das dortige Gericht;
n.) in den Domanialortschaften mit Einschluß der Domantalslecken die Grohherzog-
lichen Aemter;
4) in den ritterschaftlichen Gütern und Flecken die Gutsbesiper, beziehungsweise de-
ren Mandatare;
e) in den Gütem der drei Landesklöster Dobbertin, Malchow und Rübnitz
die Klosterämter.
Sachsen.Meiningen.
Im Herzogthume sind zur Ausstellung der Ehe-Konseuse (Trauscheine) oder der an
deren Stelle tretenden Bescheininigungen befugt die Herzoglichen Verwaltungsämter, die
Magistrate der Stadte Meiningen, Salzungen, Hildburghausen, Eisfeld, Sonneberg, Saal-
seld, Pösneck und die Bürgermeisterämter zu Wasungen, Römhild, Themar, Heldburg,
Ummerstadt, Schalkau, Gräfenthal, Lehesten, Camburg und der Stadtrath zu Krannichfeld.
Sachsen-Altenburg.
Zur Ausstellung der zum Zwecke der Trauung im Auslande erforderlichen Trau-