Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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Spezial-Kommissar geleitet und ausgeführt wird, sind sämmtliche Bethelligte, oder wenn 
dleselben zu dlesem Behufe mit den örtlichen Verhältnissen genau bekannte und gehörlg 
bevollmächtigte Stellverleter erwählt haben, deren Stellvertreter vorzuladen. 
Behufs der Klasüfikation sind die aufgesundenen Verschiedenheiten des Bodens nach 
dessen poysischer Beschaffenheit in der Ackerkrume und in dem Untergrunde unter gleich- 
zeitiger Berücksichtigung der Lage, Abdachung, Ansteigung und aller sonstigen auf die 
Nuhbarkeit und den bleibenden Reinertragswerth förderlich oder nachthetlig einwirkenden 
Nebenumsiände, in Bonitätoklassen einzustellen. Diese Eintheilung in Klassen erfolgt ge- 
treunt für jede der im §. 3 a——d aufgeführten Ganungen von Grundütücken (Ackerland, 
Wiese r2c.) und muß insbesondere so vollständig sein, daß in derselben alle bei der spe- 
ziellen Bonitirungsaufnahme G. 16 unten) zu beachtenden Verhällnisse in befriedigender 
Weise berücksichtigt werden können. Macht sich außerdem noch eine besondere Klasüfika- 
tion der im K. de des Gesetzes gedachten Teiche erforderlich, so ist dieselbe ebenfalls durch 
sachverständiges Ermessen der Spezialkommission aufzustellen. 
Die vorhandene Bodenverschiedenheit wird sich leicht thells durch Befragung der Be- 
theiligten, welche zur wahrheitsgetreuen örtlichen Bezeichnung derselben aufzufordern sind, 
theils mirtelst eigener Anschauung durch Eingraben und Ausstechen der Erde finden lassen. 
ber das Klasüisikationsgeschäft mögen noch folgende Andeutungen dienen. 
Die Beschaffenheit der Ackerkrume erglebt sich aus der Art und dem quantitativen 
Verhäliniß ihrer Bestandtheile. Die Bestandtheilc, welche hler vorzugsweise in Betracht 
kommen, sind Thon, Kalk, Sand, vegekabilisch-animalischer Moder oder Humus und zu- 
weilen Eisen in verschiedenem Zustande. Nach ihren herworstehenden Mischungsverhält- 
nissen sind solche nach den in die Sinne fallenden äußern Kennzeichen zu ermitteln und 
es ist danach die Beschaffenheit der Ackerkrume zu beurtheilen. Hieraus wird sich schon 
vorläufig auf das Verhalten des Bodens bei der Bearbeitung oder dessen Bündigkeit 
schließen lassen. Leptere ist hauptsächlich von dem Verhälmisse des Thons zum Sande 
abhängig und es sind deshalb die Verschiedenheiten hicebei um so genauer zu untersu- 
chen und zu bestimmen. Die Tiefe der Ackerkrume, sowelt sie gleichartig und mit Hu- 
mus durchdrungen ist, läht sich beurtheilen durch Eingraben und Ausstechen der Erde, 
wo sich dann die fruchibare und gelockerte Erdschicht durch ihre Farbe leicht von dem 
Untergrunde unterscheidet, dessen Bestandtheile, Verhalten zur Ackerkrume und Durch- 
lässigkeit den wesentlichsten Einfluß auf die Tragbarkeit des Bodens äußern und als 
Merkmale der Ertagsfähigkeit, in ihrer Wechselwirkung aufeinander, gehöriger Wür- 
digung bedürfen. 
Von jeder Ortsvonitäts= (Normal.) Klasse ist eine Sielle in der Flur als Probe- 
stück, sewohl auf der, zum Zwecke der Bonitirung anzuferligenden. Kartenkopie, als auch 
dann in der Natur, durch Ginschlagen mit der Klassennummer versehener Pfähle, zu 
56“.
	        
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