Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

('2109 ) 
3I.) Patent, 
die Erläuterung des General-Accis- Tarifs vom Jahre 1½4. in Absi icht auf die 
Vernehmung des Mostes betreffend, 
vom 1 Bten October. 1 8.10. 
A. Ihro Königl. Majestaäk von Sachsen 2c. 2c. 2c. allerhöchste Anordnung, wer- 
den die, in dem General-Accis-Tarif vom Jahre 1754. uncer der Rubrik: Wein, we- 
gen des Weinmostes enthaltenen Bestimmungen hierdurch dahin erläutert, daß 
u.) in Dinsicht der ausländischen Weine, der zeither bei deren Verrechtung Seate ge- 
fundene Umcerschied zwischen Wein und Most gänzlich aufgehoben, und aller aus dem Aus- 
lande einkommende Most, von der beurigen Weinlese an u rechnen, zu dem hoͤhern Satze 
als ausländischer Wein vernommen wird, demnächst 
D) für den im Inlande erzeugeen Most, der für unabgezogenen Wein aus inländischen 
Orten mit Drei Groschen vom Eimer bestimmte Vernehmungs-Saß, von jett an führo- 
hin nur bis zum letzten December des Wuchsjahres in Anwendung komme. 
Zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung wird solches hierdurch bekanne gemachée. 
Gegeben unter des Koônigl. Sächs. Geheimen Finanz-Collegi Insiegel zu Dresden, 
am 18ten October 1819. 
  
Wilhelm Freyherr von Gutschmid. 
Christian August Guͤnther. 
132 *1
	        
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