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3I.) Patent,
die Erläuterung des General-Accis- Tarifs vom Jahre 1½4. in Absi icht auf die
Vernehmung des Mostes betreffend,
vom 1 Bten October. 1 8.10.
A. Ihro Königl. Majestaäk von Sachsen 2c. 2c. 2c. allerhöchste Anordnung, wer-
den die, in dem General-Accis-Tarif vom Jahre 1754. uncer der Rubrik: Wein, we-
gen des Weinmostes enthaltenen Bestimmungen hierdurch dahin erläutert, daß
u.) in Dinsicht der ausländischen Weine, der zeither bei deren Verrechtung Seate ge-
fundene Umcerschied zwischen Wein und Most gänzlich aufgehoben, und aller aus dem Aus-
lande einkommende Most, von der beurigen Weinlese an u rechnen, zu dem hoͤhern Satze
als ausländischer Wein vernommen wird, demnächst
D) für den im Inlande erzeugeen Most, der für unabgezogenen Wein aus inländischen
Orten mit Drei Groschen vom Eimer bestimmte Vernehmungs-Saß, von jett an führo-
hin nur bis zum letzten December des Wuchsjahres in Anwendung komme.
Zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung wird solches hierdurch bekanne gemachée.
Gegeben unter des Koônigl. Sächs. Geheimen Finanz-Collegi Insiegel zu Dresden,
am 18ten October 1819.
Wilhelm Freyherr von Gutschmid.
Christian August Guͤnther.
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