Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

( 301 ) 
das Herzogthum bagegen 
21,360 Thlr. 9 gr. 4 pf. Ein und Zwanzig Tausend Drei Hundert und] 
Achtzig Thaler, Neun Groschen, Vier Pfen- 
nige, an zu s Procent zinsbaren Capitalien, von dem 
470 Thlr. 14 gr. 4 pf. Vier Hundere und Siebenzig Thaler, Vierzehn. Iaschen 
Groschen, Vier Pfennige „an unzinsbaren ermogen. 
Capitalien, 4 
0, 110 Thlr. 23 gr. I pf. Zehn Tausend Ein Hundere und Neunzehn Thaler, Drei 
und Zwanzig Groschen, Ein Pfennig, unsicheres Ver- 
mögen. 
Die unsichern Aceiva werden nach den oben angenommenen Verhälcnissen abgetheilé. 
Solleen nach dem öSten Juni 1815. von der Regierung des einen tandescheils, einzelnen 
Individuen des andern tandestheils, Beneficien aus diesem Fonds bewilliger seyn, so werden 
diese eben sowohl, als diejenigen, welche, vermöge vor nurgedachtem Zeitpunkte beschehener Be- 
willigungen damals bestanden, von der Regierung des dermaligen wesentlichen Aufenthaltsortes 
des Beneficiaten berichtiget werden. · « 
AnebendieseRegierungistdaherauchderregulativmäßigeErsatzderausdenWexischen 
Stiftungscassen geleisteten Vorschüsse, eintretenden Falls, zu gewähren. 
Uebrigens begeben sich beide Regierungen gegenseitig aller weitern Ansprüche, wegen der 
hier in Rede stebenden Fonds. 
8.) Die beiden ständischen Pensions= und Gratifications-Cassen. 
Die Erste und Zweite ständische Pensions= und Gratifications-Casse, welche zu Besolbungs- 
zulagen und Gratificationen für academische tehrer auf den Universitäten teipzig und Witten- 
berg bestimmt sind, werden nach der Anzahl der, auf jeder dieser beiden Universitären, im Jahre 
13 15. angestellt gewesenen Professoren abgecheilt; dieß gewährt einen Theilungsmaßstab von 
3¾ für das Konigreich und von 32 für das Herzogthum 
Nach diesem-Verhälenisse erhält das Herzogehum von dem sichern Activ-Vermögen 
5,205 Thlr. 10 gr. — f. Fünf Tausend Zwei Hundert Fünf und Sechzig Thaler, 
Neunzehn Groschen, à 5 Procent zinsbar, 
2,8601! 20= 35 = Zwei Tausend Ache Hundert Ein und Sechzig Thaler, 
Zwanzig Groschen, Drei Pfennige, à 4 Procene zinsbar. 
440 = 2= 2.. Vier Hundert und Vierzig Thaler, Zwei Groschen, Steben. 
"„ Pfeimige, baar. 
Von dem, bei diesem Fonds vorhandenen unsichern Vermögen an 
10,000 Thir. — . — „ Zehn Tausend Thalern Capital zu 5 Procent und 
Beselsammlung 1810. [431
	        
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