Benennung der Schulden
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A.) unverwechselte und zur Zeit unverloosbare Steuerscheine:
1.) ursprünglich ohne Zins ausgefertigte Steuerscheine,
2.) bis jetzt nicht angemeldete, als verjährt zu betrachtende Scheine,
S,) Depositen-Capitalien zu 2Z. vom 100. zinsbar,
4.) andere Steuerscheine zu S. vom 100. zinsbar,
C.) dergleichen aus dem ehemaligen Churbraunschweigischen Hyporhekenanlehn,
D.) im Jahre 1764. ausgefertigte verloosbare Obligationen,
1.) noch nichte ausgelooste zu S. vom 100. zinsbar,
ursprünglich an
reits bezahlten 500,000 Thaler,)
(oon der durch Reichenbach und Comp. negocirten Anleihe,)
Hierzu kommen
3,510,000. Thlr., zu 724 vom 100.
zu Folge, angeschlagen zu einem 5. procentigen Capical von
(300).
Gattungen. Hauptbetrag:
—.
J.
Schulden vom Jahre 1764. und aus fruͤhern Jahren:
031, 50%
"„ E o O 505 0 —
s 2,467,752 12
-.) im Jahre 1807. in kleinere unverloosbare Obligationen verwandelte Seeuerscheine, 530,0001—
" 5,516,000 — —
5,420, 200 - -
2.) bereits ausgelooste, aber noch nicht bezahlte, zu 4. vom 100. zinsbar, 185,000 ——
.) dergleichen bereits ausgelooste Obligationen, worüber die Documente verloren
gegangen, die aber bei deren Wiederauffindung zu verzinsen sind, 17,6001— —
Summe an ältern Schulden: 15,147,55250—
II. «
LandschaftlicheObligationenvomIahre1807.zuZ.Vom«100.zinsbar,
4. Millionen, (nach Abzug der, zu Tilgung der Fregeschen Anleihe, be—
O O 3,440,000 —.
.Q III.
Staͤndische Obligationen vom Jahre 1811. zu 5. dom 100. zinsbar,
O 5,917,500 —
Berrag sämmelicher Steuer-Schulden:2,504,66 550
3.) wegen des, aus dem Steuer-Aerario zu bezahlenden Aufgeldes von den obgedachten,
aus dem ehemaligen Cburbraunschweige Hopochekenanlehn berruhrenden Schulden an
· 272,490 —
b.) wegen des Zinsnachschusses von diesen Schulden an Z. vom 100. nebst dem Aufgelde
von diesem Zinsnachschusse nach 72. vom 100., beides, einer getroffenen Vereinigung
o 80,305 20 –
Toctal= Summe: 22,65 7,020 1½.
Anmerkung:
Bei der in vorstehender Art bewirkten Abtheilung obigen Totalbetrags ist auf die, nach
5,28,600 Thalern sowohl, als auf die äbrigen, sn gedachtem Ark: enthalzenen Bestimmungen, und auf