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. 15.
Derjenige in Blech arbeicende Handwerker oder Fabrikanc, der blecherne Oefen, ( Fertianng von
Ofenröhren, Bratröhren und ähnliche Arbeiten am dauerhaftesten, saubersten, auch — fenkern, Bungh
was die Stubenöfen insbesondere anlange — am geschmackvollsten, und in Hinsicht des erbeiten.
Preises sowohl, als des Ersparnisses vom Feuerungsmaterial, am oconomischeen lieferr,
erhält, auf deshalb beigebrachte gnügliche Beweise, nach der mindern oder mehrern Er-
heblichkeit des Gegenstandes,
10, 20, 50 bis 100 Thaler. — —
S. 16.
Wer in hiesigen tanden zuerst Schmelzstahl im Großen fabricirt, auch zuerst Fulksmeliiisc
das dabei beobachtete Verfahren, mie Einreichung mehrerer Probestücke von diesem Stahle, Großen, inglei-
bei den, im gegenwärtigen Avertissement unker No. 4. benannten resp. Behäörden anzeige, chen- Ltlzung
erhält, wenn sein Fabrikat, nach vorgängiger genauer Prüfung desselben, zur Fertigung zeu.
größerer und kleinerer schneidender und anderer Instrumence aller Arc vollkommen tücheig
befunden worden, eine Belohnung von
500 Thalern — —
und überdem, wenn er, neben der Schmelzstahlfabrikation im Großen, auch die Fabri-
kation guter, zum Strecken des Eisen= und Messingblechs nach Englischer Art brauch-
barer Gußwalzen zuerst hier im tande unternimmt, und gleich nachher die Art und
Weise, wie es geschehen, bei vorgedachten Behörden anzeigt, auf beigebrachre glaubwür-
dige Zeugnisse, daß die von ihm gefertigten Gußwalzen, nach damit bei hierländischen
Blechhammerwerken wiederholt gemachten Versuchen, durchaus tüchtig, und die darauf
gewalzten Bleche, den Cuglischen dergkeichen Blechen an Schönheic und Preiswürdigkeit
gleichkommend befunden worden, noch eine besondere Belohnung von
200 bis 300 Thalern. — —
Gbh. 17.
Es haben
a) diejenigen Personen, welche woklene, baumwollene, leinene, seidene, Webereiwat=
oder andere Wearen irgend einer Art fertigen, die vorher im Lande nicht bekannt sen,ule
gewesen sind, oder auch in schon bekanneen Waaren, im Gespinste, in der Fein= kation, neue Ee-
; AG Dichthei 2. Adcʒ findungen und
heit, Gleichheit und Dichtheit des Gewebes, Faͤrberei, Druckerei, Bleiche, Zubereitung, Vorrichtungen,
Zeichnung oder sonst etwas Neues, Vorzuͤgliches und Nuͤtzliches leisten, ferner u. se w.
1) diejenigen, welche zu dessen allem Behufe neue brauchbare Maschinen ver-
fertigen, oder in der Ferrigung und im Gebrauche bieher üblicher Manufactur-Materia-
lien und Geräthschaften, z. B. des Weberstuhls und Weberschützens, neue
nütz9liche Veränderungen oder Vortheile der Arbeikt, oder besonders auch,