Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

( 41) 
Gesetsammlung 
nigreich gsen. 
7. 
— — — . — 
o13.) Ausschreiben, 
den Ersatz des bei dem Einkaufe des Rauchfutters für die Armee im Jahre 1810. 
über die Normalpreise angestiegenen Aufwandes betreffend, 
vom 10ten April 1320. 
  
  
Vor OTTEGnaden, Friedrich August, Konig von Sachsen 2c. . 14. 
tiebe getreue. Die Anschaffung des Rauchfurterbedarfs für Unsre Armee hat im 
verflossenen Jahre, in welchem die festgesesten Normalpreise an 5. Thalern für das Schock 
Seroh, und 10. Groschen für den Cenener Heu im Durchschnitte, bei jenem mit S. Tha- 
lern, und bei diesem mit 14. Groschen 10. Pfennigen überstiegen worden sind, einen 
Mehraufwand von 26,043. Thlr. —= 5. pf. veranlaßt. 
Von dem Gesammtbetrage dieses Mehraufwandes, der, in Gemäßheic der, von den 
getreuen Ständen, am letzten tandtage deshalb geschehenen und von Uns genehmigten 
Anträge, von denjenigen Contribuenten, welche Cavalerie-Verpflegungs= oder Rations-= 
und Portionsgelder zu entrichten haben, wieder einzuziehen ist, sind Neun Zehentheile 
an 25,073. Thlr. 17. gr. 2. pf. von Unsern alten Erblanden, und Ein Zehentheil 
an 2,004. Thlr. 7. gr. 5. pf. von dem bei Unserm Königreiche verbliebenen Theile des 
Markgrafihums Oberlausis aufzubringen, und es wird, in Beziehung auf die von den 
Erblanden zu üubercragende Quote der Hguptersahsumme, Folgendes hierdurch festgesese 
und verordnet: . 
Eesebssammlung 1820. 181
	        
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