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lischen, wie ihren evangelischen Unterthanen schulden, nach den Wegen,
um in einer möglichst friedlichen, in einer die konfessionellen Verhältnisse
des Reiches möglichst wenig erschütternden Weise aus diesem jetzigen Zustande
in einen annehmlicheren zu gelangen. Es werde dies schwerlich
anders geschehen können, als auf dem Wege der Gesetzgebung, und zwar
einer allgemeinen Reichsgesetzgebung, zu welcher die Regierungen
genötigt sein würden, die Beihülfe des Reichstags in Anspruch zu nehmen.
Diese Gesetzgebung werde in einer für die Gewissensfreiheit durchaus
schonenden, in der zurückhaltendsten zartesten Weise vorzugehen haben.
„Das aber kann ich versichern, fügte der Reichskanzler hinzu, „daß wir
gegenüber den Ansprüchen, welche einzelne Unterthanen Sr. Mojestät
des Königs von Preußen geistlichen Standes stellen, daß es Landesgesetze
geben könne, die für sie nicht verbindlich seien, daß wir solchen Ansprüchen
gegenüber die volle, einheitliche Souveränität mit allen ihr zu Gebote
stehenden Mitteln aufrecht erhalten werden, und in dieser Richtung auch
der vollen Unterstützung der großen Mehrheit beider Konfessionen sicher
sind. Die Souveränität kann nur eine einheitliche sein und muß es
bleiben: die der Gesetzgebung und wer die Gesetze seines Landes als für
ihn nicht verbindlich darstellt, stellt sich außerhalb der Gesetze und sagt
sich los von ihnen.“
Unmittelbar nach der Debatte über den Botschafterposten im Vatikan
folgte am 15. und 16. Mai das Vorspiel zu der großen Aktion gegen
die Jesuiten. Es waren beim Reichstage viele Petitionen eingegangen,
welche teils für, teils wider ein allgemeines Verbot des Jesuitenordens
in Deutschland gerichtet waren. Die Petitionskommission des Reichstages
hatte am 7. und 8. Mai diese Petitionen ihrer Beratung unterzogen.
Der Reichstag beschäftigte sich damit am 15. Mai. Die Verteidiger
der antijesuitischen Petitionen wiesen darauf hin, daß die Erregung
der öffentlichen Meinung gegen den Jesuitenorden vor allem ein
Ausdruck der tiefen Besorgnis sei, welche seit dem vatikanischen Konzil
alle Völker in Bezug auf die Beziehungen der katholischen Kirche zum
Staat erfülle — daß im Zusammenhange des Kampfes gegen die Übergriffe
der geistlichen Gewalt die allgemeine Beachtung sich vorzugsweise
auf den Jesuitenorden richte, dessen Einfluß und Geist bei den bedeutsamen
Entscheidungen des Konzils und der dadurch angebahnten Entwickelung
vorzugsweise maßgebend war. Die verletzte öffentliche Meinung
suche eine Befriedigung zunächst in dem Einschreiten gegen die
Jesuiten, welche als die Urheber des vorhandenen und noch drohenden
Zwiespalts zu gelten hätten, in einem unmittelbaren Einschreiten gegen