Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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lischen,  wie  ihren  evangelischen  Unterthanen  schulden,  nach  den  Wegen,
um  in  einer  möglichst  friedlichen,  in  einer  die  konfessionellen  Verhältnisse
des  Reiches  möglichst  wenig  erschütternden  Weise  aus  diesem  jetzigen  Zustande
  in  einen  annehmlicheren  zu  gelangen.  Es  werde  dies  schwerlich
anders  geschehen  können,  als  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung,  und  zwar
einer  allgemeinen  Reichsgesetzgebung,  zu  welcher  die  Regierungen
genötigt  sein  würden,  die  Beihülfe  des  Reichstags  in  Anspruch  zu  nehmen.
Diese  Gesetzgebung  werde  in  einer  für  die  Gewissensfreiheit  durchaus
schonenden,  in  der  zurückhaltendsten  zartesten  Weise  vorzugehen  haben.
„Das  aber  kann  ich  versichern,  fügte  der  Reichskanzler  hinzu,  „daß  wir
gegenüber  den  Ansprüchen,  welche  einzelne  Unterthanen  Sr.  Mojestät
des  Königs  von  Preußen  geistlichen  Standes  stellen,  daß  es  Landesgesetze
geben  könne,  die  für  sie  nicht  verbindlich  seien,  daß  wir  solchen  Ansprüchen
gegenüber  die  volle,  einheitliche  Souveränität  mit  allen  ihr  zu  Gebote
stehenden  Mitteln  aufrecht  erhalten  werden,  und  in  dieser  Richtung  auch
der  vollen  Unterstützung  der  großen  Mehrheit  beider  Konfessionen  sicher
sind.  Die  Souveränität  kann  nur  eine  einheitliche  sein  und  muß  es
bleiben:  die  der  Gesetzgebung  und  wer  die  Gesetze  seines  Landes  als  für
ihn  nicht  verbindlich  darstellt,  stellt  sich  außerhalb  der  Gesetze  und  sagt
sich  los  von  ihnen.“

Unmittelbar  nach  der  Debatte  über  den  Botschafterposten  im  Vatikan
folgte  am  15.  und  16.  Mai  das  Vorspiel  zu  der  großen  Aktion  gegen
die  Jesuiten.  Es  waren  beim  Reichstage  viele  Petitionen  eingegangen,
welche  teils  für,  teils  wider  ein  allgemeines  Verbot  des  Jesuitenordens
in  Deutschland  gerichtet  waren.  Die  Petitionskommission  des  Reichstages
  hatte  am  7.  und  8.  Mai  diese  Petitionen  ihrer  Beratung  unterzogen.
  Der  Reichstag  beschäftigte  sich  damit  am  15.  Mai.  Die  Verteidiger
  der  antijesuitischen  Petitionen  wiesen  darauf  hin,  daß  die  Erregung
  der  öffentlichen  Meinung  gegen  den  Jesuitenorden  vor  allem  ein
Ausdruck  der  tiefen  Besorgnis  sei,  welche  seit  dem  vatikanischen  Konzil
alle  Völker  in  Bezug  auf  die  Beziehungen  der  katholischen  Kirche  zum
Staat  erfülle  —  daß  im  Zusammenhange  des  Kampfes  gegen  die  Übergriffe
  der  geistlichen  Gewalt  die  allgemeine  Beachtung  sich  vorzugsweise
auf  den  Jesuitenorden  richte,  dessen  Einfluß  und  Geist  bei  den  bedeutsamen
  Entscheidungen  des  Konzils  und  der  dadurch  angebahnten  Entwickelung
  vorzugsweise  maßgebend  war.  Die  verletzte  öffentliche  Meinung
  suche  eine  Befriedigung  zunächst  in  dem  Einschreiten  gegen  die
Jesuiten,  welche  als  die  Urheber  des  vorhandenen  und  noch  drohenden
Zwiespalts  zu  gelten  hätten,  in  einem  unmittelbaren  Einschreiten  gegen