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Hans Georg von Carlowitz, der Verfasser des ersten
Entwurfs der Verfassung von 1831, wurde am 11. December
1772 auf dem väterlichen Gute Großhartmannsdorf geboren. Sein
Vater war einer der wohlhabendsten Edelleute des Landes, der
durch gute Wirthschaft und umsichtige Thätigkeit seinen Grundbesitz
derart vergrößert hatte, daß ihm die Erhebung in den Reichsgrafenstand
während des kursächsischen Reichsvicariats in Aussicht
gestellt worden war, wenn er darum nachsuchen wollte, wozu er
sich aber nicht entschließen konnte. Auch für die Interessen des
Landes war er nicht unempfänglich, wie er denn namentlich an
den Landtagsarbeiten derart activen Antheil nahm, daß er zum
Director der erzgebirgischen Ritterschaft und in den weiteren Ausschuß
gewählt wurde, auch das Amt eines adeligen Kreissteuereinnehmers
und Kreiscommissars lange Jahre hindurch bekleidete.
Gleichwol entbehrte der Sohn einer sorgfältigen Erziehung, obschon
er nach damaliger Sitte bereits im 15. Lebensjahre die Universität
Leipzig bezog. Einer beinahe siebenjährigen angestrengten
Thätigkeit bedurfte es dort, um die aus der Schulzeit vorhandenen
Wissenslücken auszufüllen. Im Jahre 1793 bestand er das Universitätsexamen
mit vorzüglicher Censur, widmete sich aber zunächst
der militärischen Laufbahn und nahm am Rhein-Feldzuge von
1793 Theil. Heimgekehrt trat er in den Civildienst ein, wurde
1795 Assessor am Oberhofgericht zu Leipzig und im selbigen Jahre
noch Amtshauptmann zu Freiberg. Das Jahr 1805 führte ihn
als Geheimen Finanzrath nach Dresden, aus welcher Stellung ihn
die Ereignisse des Jahres 1813 zu einem höheren Wirkungskreise
beriefen. Während der russischen Verwaltung unter dem Fürsten
Repnin ward ihm die obere Leitung der Justiz, Polizei und
inneren Verwaltung übertragen, und manche, an sich zweckmäßige
Gesetze und Verordnungen aus jener Zeit verdanken seiner Feder
oder wenigstens seinem Fürworte bei dem damaligen Machthaber
ihre Entstehung. Nach der Rückkehr des Königs trat er in seine
frühere Stellung im Geheimen Finanzcollegium zurück, mehr als