Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

  
  
  
  
+JJ IJJIW.: ää 
———— — — — — — — S 
Elbeschifffahrt, inländische — diesfalllge gesebliche Bestimmungen 
— Vestimmungen wegen der dazu erferderlichen Erlaubnißscheine, 
  
— — zZolltarifß. ·· „ 1 
Tarif der Recognitiongebuͤhr für die rthesiiieh 
erbeschifffehres= Acte. ... 
— deten Ratisication. . 
— Scgparatconventiom mit Preußen, Hannover , Dänemark“ und Mek- 
lenburg, wegen des Rcvisionvcrfahrens auf der Elbe. . . . 
— — deren Ratification. . . . . . . . . 
Entbindungsanstalten, . Wöchnerinnen. 
Erdkohlen, s Steinkohlen. 
Evangelisch-Reformirte in der Oberlausitz werden, in Ansehung ihrer kirchlichen 
Rechtsverhältniss, der Ober-Ams= Regierung zu Budifssin unrergeordnet. 
Extrapost= und Courierbeförderung — diesfallsige Bestimmungen. . . . 
Fatalien, s. Proceßfatalien. 
Feld-Ober— Kriegs-Gericht — dessen Orgarisation und Competenz. . . 
Feldzüge, (. Militairpersonen. 
FoFm privilegiatum, s. Gerichtsstand. 
G. 
Geheimer Rath — dessen Competenz in Justizangelegenheiten, so wie in allen die Ver- 
waltung der Landesbehörden betreffenden Beschwerden. . . . . 
Gemuͤthskranke, f. Scelenkranke. 
Gendarmericanstalt — Erläuterung des wegen derselben LI Aprit 1820. er- 
gangenen Ceneralis. . . . 
General-Kriegs-Gerichts— Collegium — dessen“ HOrgamsation. . 
— — — Gerichtsstand der bei dessen Kanzlei an= 
— 
gestellten Diener und deren Angehdrigen. 
Gencral-Kriegs: Gerichts-Collegium — soll die wegen der Appellationen mittelst 
Mandats vom 1zten Maͤrz 822. gegebenen Verordnungen befolgen. . 
Gerichtsbehörden bei den Sachs. Truppen — deren Organisation. . 
Gerichtsstand — Verordnungen uͤber denselben. . . . 
— s. Criminalgerichtsstand. 
Gerichtsverfassung und Proceßverfahren — die in verschiedenen Gegenständen 
derseiben getrossenen Abanderungen und Einrichtungen. . . 
Gewichtstabelle zu Berechnung der Elbe-Schifffahrts- Gebühren. 
Glauchau, Jmel ummtregierung iu — derselben verbleibt das Recht der Mittel- Appellation- 
Instanz. 
— Eesammtregierung zu — soll sich in Ansehung der Appellationfatalien, auch An- 
nahme und Juffification der Appellationen, nach dem Mandate vom 1316en März 
1822. richten. . . . . . . . . . . 
Gnadenmonat, ( Sterbemonat. 
Gouverncments-Kriegs-Gericht zu Dresden — dessen Compctenz und Gerichts= 
barkeit. 
Geuvernements-Kriegs= Gerichts- „Audite ur — dessen Rang und Gelwifteeis 
I 
  
Grenzaccise von auslaͤndischen Waaren — Mandat wegen deren Erbebung. 
29 
— — 
Seitengahl. 
1 
153—172. 
173—174. 
114—115. 
159—172. 
158. 
r*—**“ 
125 126. 
127— 130. 
131. 
224. 
!77—184. 
144-—14. 
211I. 
384 338. 
138—144. 
136—130. 
217. 
136—151. 
200 —211. 
205 2r8. 
109-113. 
218. 
218. 
140—150. 
140 50. 
231—259.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.