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Elbe-Schifffahrts-Acte.
Nachdem die Wiener Congreßacte vom oten Juni 1815. die allgemeinen Grundsäße
ausgesprochen hat, nach welchen die Schifffabre auf den Strömen geordnet werden soll;
so haben die Staaten, deren Gebier die Elbe in ihrem schiffbaren baufe crenne oder durch-
strömt, beseele von dem Wunsche, die dadurch dem Handel und der Schifffahre zuge-
sicherten Vortheile und Erleichterungen baldmöglichst ins teben zu rufen, den Zusammen-
tritt einer Commission in Dresden veranlaßt, um in gemeinschaftlicher Uibereinkunfe die
für die Schifffahrt auf der Elbe nöthigen Bestimmungen zu treffen.
Zu diesem Zwecke haben Se. Majestät der König von Sachsen, Allerhöchst Ihren
Geheimen Finanzrath, Guͤncher von Bünau, Ritter des Königl. Sächs. Civil-Verdienst-
Ordens;
Seine Mgjestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, Aller-
bochst Ihren Gubernialrath und Stadehauptmann zu Prag, Joachim Eduard Freiherrn
von Münch-Bellinghausen, Inhaber des K. K. Oesterreichischen Civilehrenkreuzes;
Seine Majestät der König von Preußen, Allerhöchst Ihren wirklichen Geheimen le-
gationsrath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl. Säch-
sischen Hose, Johann tudwig von Jordan, Ritter des rothen Adlerordens zweiter Klasse
mit Eichenlaub, und des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande, Großkreuz
des kaiserl. Russischen St. Wladimirordens zweiter Klasse, des St. Annenordens, des Civil-
Verdienst-Ordens zur Baierschen Krone, des Königl. Schwedischen Nordstern= und des
Königl. Sachsischen Civil-Verdienst-Ordens, Commandeur des Kaiserl= Oesterreichischen
gLeopold-, des Königl. Dänischen Danebrog= und Ritter des Königl. Spanischen Ordens
Carls des Dritten.
Seine Majestät der König von Großbritcannien und Irland, als König von Hanne-
ver, Allerhöchst Ihren #egationsrath und bei der freien Stadt Frankfurt bevollmächtigken.
Geschäftsträger, Karl Friedrich Freiherrn von Stralenheim, Ritter des Königl. Hannöver-
schen Guelphen= und Königl. Preußischen rothen Adlerordens dricter Klasse;
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