Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

Srenzaccise- Tarif. ... .... Semed 
Gut — Mandat von anvertrautren 330.341. 
Heimaths c uz ne für auswandernde biesige Unterthanen — deren Ausftellung in den 
ßfterblanden. . . ... . .· . 
— — in der Oberlaufig. * 
Hofrangor dnung — Nachtrag zu derselben * Auditeur. — unter,Staats! Se- 
cretair. 
Hüttenleute, f. Bergleute. 1 
Ingenieurs= Corps — dessen Kriegsgericht, s. Axtillerie -Kriegs= Gericht. 1! 
Justi zämter — Beschränkung der Rechte derselben über die amtssässigen Behörden. 205 —206. 
Justizbehörden — deren Verfassung und Verhältnisse. 205 —211. 
K. E 
Kaufgelder-dkemdcrObcrtauftzerAiiits-nnd Gerichtsordnung vom Jahr 1672. ent- 
haltene Disposition über das Vorzugsrecht rückständiger = wird erläutert. 376—377. 
Kirchenrath = der — soll die wegen der Appellationen, mittelst Mandats vom 13ten März · 
1822. gegebenen Verordnungen befolgen. 217. 
Kirchenvermögen — wenn zu dessen Vertretung die subsi iarische Verbindlichke der 
Eingepfarrten in den Erblanden eintrettt. .. 441-442. 
— eiingleichen in der Oberlausig. 1 468. 
Klöppeltente, s. Bergleute. 
Kriegsartikel für die Sächs. Truppen. ..... 86—92. 
Kriegsgefangene — wie deren Verbrechen bestraft werden. . 85—86. 
Kriegsgericht, s. Feld-Ober-Kriegs-Gericht — Artilterie-Kriegs,Geriche 
— Gouvernements-Kriegs-Gerichtr. 
Kriegsgerichte, niedere oder besondere, — deren Organisatioo. 147—48. 
— s. Gerichtsbehoͤrden. 
Kriegs-Gerichts-Collegium, f. General-Kriegs-Gerichts-Collegium. 
Kriegs-Gerichts-Reglement vom 23sten Jannar :789. wird erldutert, #. Gerichts- 
behdrden. 
L. 
Landaccise von seidenen und baumwollenen inländischen Mannfacturwaaren — in welcher 
Maßfe die inländischen Fabrikanten und Sabrikverteger mit deren Entrichtung v ver- 
schont werden sollen. . . . . 439. 
Landesregierung — deren ferncre Competenz. . 208 209. 
Leipzig — Regulativ wegen Verwaltung der dortigen Polijei- und Criminal Rechts- Pflege. 187 -203. 
— Universität — derselben verbleibt die Disciplinargerichtsbarkeit uͤber die Stu- 
direnden. . . . . . . . 188-190. 
— — Gesetze für die Studirenden. 291 -329. 
— — inwiefern letztere dem vereinigten Polizei- und Criminalamte unterworfen 
sind. .. 188- 190. 
keuterungen — was wegen derselben künftig Nechtens seon soll. ... 212. 
s. Appellationen. 
  
 
	        
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