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III. zu Verhütung und Enedeckung der Verbrechen und Vergehungen:
1)) Friedensgebote, Aufrechkerhaltung der öffemlichen Ruhe und des Hausfriedens,
Beseicigung der Zwistigkeiten zwischen Dienstherrschaften und Gesinde, tehrherren,
Gesellen und tehrlingen, insofern sie nicht den Mierh= oder tehrcontract beereffen,
oder Bezug auf Zunfkverfassung haben, Bestrafung der Mißhandlungen, welche sich
gehrherren oder Gesellen gegen tehrlinge schuldig machen, und die Ungebührnisse
dieser Letztern; Verhinderung eigenmächtiger Trennung der Chegarcen und Bestra-
fung von Gewaltthaͤtigkeiten unter denselben, Verhinderung lärmender Versammlung-
en und anderer Ruhe störender Ungebührnisse auf öffentlichen Straßen und Pläßen,
Maßregeln gegen unerlaubte, mit irgend einer Gewaltehätigkeit verbundene Selbst-
huͤlfe,
2.) Haussuchungen, Nachforschungen, Verhaftungen, vorläufige Vernehmungen und
andere schleunige Expeditionen bei beabsichtigten, oder bereits veruͤbten Verbrechen
und Vergehungen, insofern die Sache nicht gleich bei dem vereinigten Criminalamte
vom Anfang anhaͤngig geworden ist,
3.) Eroͤrterung der vorgekommenen Ungluͤcksfaͤlle, bei welchen Menschen verletzt oder
getoͤdtet worden, und die dießfallsige Berichtserstattung;
IV. die Uncersuchung und Bestrafung aller Vergehungen gegen die Sicherheitspolizei
überhaupt, namenctlich auch ·
1.) der Widersetzlichkeic gegen obrigkeitliche Personen, Polizeioffizianten, Polizei= und
andere Wachen oder Gerichtsdiener,
2.) jeder durch Auflauf, Schlägerei, Geschrei oder andere ungebührliche Handlun-
gen veranlaßten Storung der öffentlichen Ruhe, wohin auch der Unfug, den Kin-
der auf Straßen und oöffentlichen Plätzen treiben, zu rechnen ist,
3.) der Straßen= und Thorexcesse,
4.) des schnellen Reitens und Fahrens auf den Straßen und den von Menschen häufig
besuchten Wegen; des Zureitens und Einfohrens der Pferde an öffentlichen Orten,
und des ungebührlichen Peitschenknallens,
5.) des Schiessens mit Feuer= und anderm Gewehr an Orten, wo daraus Gefahr für
Menschen entstehen kann,
0.) des Tragens verbotener oder verborgener Waffen, ingleichen
7.) die Aufsicht wegen verbotener Spiele, des Einlegens in unerlaubke Lotterieen und
tottos, und des verbotenen Ausspielens einzelner Sachen.
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