Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

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welche der Erziehung oder des Unterrichts wegen irgendwo verweilen, erwerben durch 
diesen Aufenthalt, wenn derselbe auch länger als zehn Jahre dauern sollte, kein Wohn- 
sitzrecht. 
Zeitpaͤchter sind den hier obenbenannten Individuen nur dannn gleich zu achten, 
wenn sie nicht fuͤr ihre Person, oder mit ihrem Hausstande und Vermoͤgen sich an den Ort 
der Pachtung hinbegeben haben. 
G. 9. 
Denjenigen, welche als Landstreicher oder aus irgend einem andern Grunde ausge— 
wiesen worden, hingegen in dem benachbarten Staate, nach den in der gegenwaͤrtigen 
Uibereinkunft festgestellten Grundsaͤtzen, kein Heimwesen anzusprechen haben, ist letzterer, 
den Eintritt in sein Gebiet zu gestatten, nicht schuldig, es wuͤrde denn urkundlich zur 
voͤlligen Uiberzeugung dargethan werden koͤnnen, daß das zu uͤbernehmende Individuum 
einem in gerader Richtung ruͤckwaͤrts liegenden Staate zugehoͤre, welchem dasselbe nicht 
wohl anders, als durch das Gebiet des erstern, zugefuͤhrt werden kann. 
. 10. 
Sämmitlichen betreffenden Behörden wird es zur strengsten Pflicht gemacht, die 
Absendung der Vagabunden in das Gebier des andern der hohen contrahirenden Theile, 
nicht blos auf die eigene unzuverlässige Angabe derselben zu veranlassen; sondern, wenn 
das Verhältniß, wodurch der andere Staak zur Uibernahme eines Vagabunden conven- 
cionsmäßig verpflichtet wird, niche aus einem unverdaͤchtigen Passe, oder aus andern 
voͤllig glaubhaften Urkunden hervorgeht, oder, wenn die Angabe des Vagabunden nicht 
durch besondere Gruͤnde und die Verhaͤltnisse des vorliegenden Falles unzweifelhaft gemacht 
wird, zuvor die Wahrheit sorgfaͤltig zu ermitteln, und noͤthigenfalls bei der vermeintlich 
zur Aufnahme des Vagabunden verpflichteten Behoͤrde Erkundigung einzuziehen. 
S. 11. 
Sollte der Fall eintreten, daß ein von dem einem der hohen contrahirenden Tbeile 
dem andern Theile, zum weitern Transporte in einen rückwärks liegenden Staat, zufolge 
der Bestimmung des §F. 9. zugefuͤhrter Vagabund von dem letztern nicht angenommen
	        
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