Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

(291) 
Gesetzsammlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
14. 
  
  
  
2 4.) Reseript 
an die Universität zu #eipzig, die Gesetze für die Studirenden daselbst betr. 
vom Zosten März 1822. 
Ve GO-TTES naden, Friedrich August, König von Sachsen cc. tc. 6. 
Würdige, Hochgelahrte, liebe;, andächtige und getreue. Wir haben eine Revision 
der zeither für die Studirenden auf Unsrer Universität zu leipzig bestandenen Gesetze und 
Vorschriften für nötbig gefunden, und, im Verfolg dieser Revision, mie Rücksiche auf die 
Forderungen der gegenwärtigen Zeic, und auf die einschlagenden Bestimmungen des, we- 
gen Verwaltung der Polizei= und Criminal= Rechtspflege zu Leipzig, unter dem 12ten des 
jetzigen Monats ergangenen Regulativs „ die nachstehenden Vorschriften zusammenfassen 
lassen, welchen Wir hiermit ausdruͤcklich Gesetzeskraft ertheilen. 
Ihr habe daher, wie Wir gnädigst begehren, daß solche gehoͤrig bekannt gemacht 
und jedem sowohl jetzt, als künftig auf der Universität zu teipzig Seudirenden ein Abdruck 
Gesetzsammlung 1822. r 40 1
	        
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