10. Schweden und Norwegen.
17. Januar. (Norwegen.) Zusammentritt des Storthings
zu einer außerordentlichen Session, zunächst behufs Genehmigung
eines neuen Handelsvertrags mit Frankreich, die auch erfolgt. Im
übrigen ist die Lage die bisherige. Die Mehrheit des Storthings
verlangt vor allen Unterhandlungen die Entlassung des Minisle-
riums Selmer, wozu der König jedoch keinerlei Veranlassung hat.
19. Jannar. (Schweden.) Eröffnung des Reichstags durch
eine Thronrede des Königs. Die Vorschläge behufs gemeinsamer
Ordnung des Stener= und Verteidigungswesens können nach der-
selben noch nicht vorgelegt werden, da die vorbereitenden Unler-
suchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Regierung legt das
Budget vor, das in Einnahmen und Ausgaben 78,6080,000 Kronen
aufweist.
Anfäng März. (Norwegen.) Storthing: beschließt eine
Adresse an den König, worin er um Verlängerung der Session ge-
beten wird, und mit 60 gegen 41 Stimmen, dabei slatt der bis-
herigen Anrede „Gnädigster König“ nur einfach zu sagen „An den
König“.
15. März. (Schweden.) Der Reichstag genehmigt den
Handelsvertrag mit Frankreich, die II. Kammer mit 113 gegen 81,
die I. Kammer mit 84 gegen 31 Stimmen.
— Märg. (Norwegen.) Storthing: beschließt die Ein-
ziehung eines Staatsratsgehalts.
Dieser Gehalt, der vor etwa 30 Jahren bewilligt wurde, jedoch mit
dem Vorbehalt, daß er wieder eingezogen werden solle, jalls das Nevisions=
bepartement aufgehoben würde, ist bisher unangesochten geblieben. In
diesem Jahre fühlt sich das Storthing indes veranlaßt, den Posten einzu-
ziehen, obgleich das Revisionsdeparlement noch nicht aufgehoben ist. Aber