( 7ô.,)
1.) nach bereits ein Mal, wegen verübeer Desercion, erlittener Bestrafung, oder des-
balb erhaltener Begnadigung, zum zweicen Male in das Ausland,
2.) oder von einem außerhalb tandes auf dem Kriegsfusse stehenden Theile der Trup-
pen entwichen ist;
3.) oder ein ihm zum Dienste, oder zur Wartung anvertrautes, oder ein fremdes
Dienstpferd mitgenommen hat, insofern dasselbe unentgeldlich zuruͤck erlangt worden ist.
192.
Sttafe fuͤr die Die durch die Desertion verwirkte Strafe soll, wenn einer der in dem vorstehenden
eschwerenden Artikel (Ark. 101.) erwähnten erschwerenden Umstaͤnde hinzutritt, fuͤr jeden derselben um
Umstände vir x
ter Klasse. vierwöchentlichen Kettenarrest verlängert werden.
1053.
c) Erschwerende Zu der dricken Klasse der erschwerenden Umstände sind folgende Fälle zu rechnen:
dianside drit- 1.) wenn der Deserteur von eirem auf dem Friedensfusse stehenden Theile der Trup-
pen entwichen ist, und zugleich im Auslande Kriegsdienste genommen hat;
2.) oder wenn der, im Friedenszustande entwichene, und in ausländische Kriegsdienste
getretene Deserreur (No. 1.) in einem, erst nach seiner Entweichung ausgebrochenen
Kriege, mie den Waffen in der Hand betroffen wird;
S.) oder wenn der Deserteur ein ihm, zum Oienste oder zur Warrung anverkrautes,
oder ein fremdes Dienstpferd miegenommen, insofcen solches unentgeldlich nicht wieder zu—
ruͤck erlangt worden;
4.) oder wenn er, außer dem ihm anvertrauten Seitengewehr, eigne oder fremde
Waffen, (wobei jedesmal die beabsichtigte Gegenwehr im Falle der Verfolgung vermu—
thet wird) bei seiner Entweichung mitgenommen;
5.) oder wenn er seinen Verfolgern, ohne Unterschied des Standes, mit Gebrauch
seiner Waffen, oder anderer gefaͤhrlichen Werkzeuge, sich widersetzt hat, insofern Niemand
dabei getoͤdet oder verwundet worden ist.
194.
Strafe fuͤr die Fuͤr jeden, in dem vorstehenden Artikel (Art. 193.) bezeichneten, erschwerenden Um—
erschwerenden stand, soll die in der Eisenstrafe zu verbuͤßende Strafzeit fuͤr die Desertion ohne er—
Umstande drit-
ter Klasse. schwerende Umstände, um ein Jahr Elsenstrafe verlängert werden.
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Werlcheren In die zweice Klasse der erschwerenden Umstände sollen folgende Fälle gehören, wenn
ter Klasse. der Deserteur:
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