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Be Accisabgabe Accisabgabe
« stvom g in der auf den
Benennung der Gegenstaͤnde (Waaren). Thaler, Centner,,Stadt. Dörfern.
Stück re. thl. gr. pf. thl. gr. pf.
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sten stehen, sondern fuͤr sich, gegen Bezahlung,
ihre Kunst betreiben,
Maler, d. i. Stubenmaler und Anstreicher,
Maͤlzer,
Mauermeister,
Musikanten, Spielleute,
Pflastersetzer,
Polirer,
Roͤhrmeister,
Scheerenschleifer,
Schieferdecker,
Schiff- Faͤhr- und Steuerleute,
Schneider,
Schornsteinfeger,
Todtengraͤber,
Troͤdler und Antiquare,
Ziegel-Decker und Streicher, Zimmermeister.
B. in Genaͤßheit des 46. F. der Accisordnung:
1.) Schauspieler, nach Beschaffenheit der Vorstellun-
gen und des Verdiensts, Seiltaͤnzer, Kunstreiter,
Marionettenspieler, Aussteller von Sehenswuͤrdig-
keiten, Menagerieen und dergleichen, nach Maß-
gabe des Verdiensts vom Privatunternehmer, täglich . . 1 ———
2.) herumziehende fremde Musikanten, Scheerenschlei-
fer und ähnliche erlaubte Gewerbe täglich —2
II. in Dörfern,
nach Vorschrift des 87. §. der Accisordnung:
1.) Seiltänzer, Kunstreiter, Marionektenspieler, Aus-
steller von Sehenswürdigkeiten, Menagerieen und
dergleichen, nach Beschaffenheit des Verdienstes, täglich ..·.
2.) Scheerenschleifer, herumziehende Musikanten, Ra-
ritaͤtenkaͤsten und dergleichen erlaubte Gewerbe, tagliig 11—