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— — * Bestimmung . Aeclbabgabe Areisobgabe
’*’ vom in der gaufden
Benennung der Gegenstände (Waaren). Thaler, Centner, Sead'.Drfern.
* Stuͤck ꝛc. lebl gr. pf. Itht gt vf.
— —
3.) vom Handel: 1
im Großen, wo nicht unter 3 Elmer gehandele
wird, unter Wegfall ber Eingangsaccife, der
Grossohändllen bom Eimierrr8——
Wenn Wein als durchgehend und für Epedition.
gut angesehen und freigelassen werden soll, so
muͤssen, außer der Befolgung der allgemeinen
Vorschriften fuͤr Spedition, solche Weine noch
in den nämlichen Gebinden, in denen sie an.
kommen, auch wlederum ausgehen.
II. in Dorfern.
a) Wein und Most zum elgnen Hausverbrauche 1#/ frel.
b) der Weinschenke:
vom ausländischen Ween vom Emierr— 1
vom inländischen WWinnn vom Emerr—
vom MNot # vom Eimiernrn—
Anmerkung. ·
1.) Der Eimer wird zu 13 Centner mit dem Gefäße
gerechnek.
2.) Futterfasser werden vor dem Verwiegen abge-
nommen.
5.) Bel Wein in Bouteillen und Kisten gepacke,
wird ein Drittel des Gewiches abgezogen. #
4.) Most gilt nur bis Ende des Erzeugungsjahres
als solcher.
5.) Die Accise ist sofort beim Einbringen und vor
dem Verkaufe, oder vor dem Anzapfen, zu erlegen.
Weinstein. ... . . . . vom Centner Brutto — 121 8.
vom Pfund Netto———2——11
Werg, s. Flachs.
Wildpret, einschließlich der Häute, und zwar: „ »
Hirschwild ..... vomStück..’-—10-——6...
Schmalthlere, Rehe, wilbe *2 .... vomSkück,·-6——4T--
Frischlinge 24. ...'.. VomStück..-—Z——-’-2....
Hasen ...... vomStück..-—1———-—8
dergleichen in eingelnen Stucken, LpLpoom Pfuand.——5——