Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

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die mie diesen Bewilligungen, in Beziehung auf die Benutzung und Verwaltung der allge- 
meinen Straf= und Versorgungs-Anstalten, verbundenen ständischen Anträge wird, nach 
Beendigung der bieruncer nöcthigen Erörkerungen, böchste Entschließung erfolgen. 
Die allgemeinen öffenrlichen tehranstalten des tandes werden sich in der neuen Be- 
willigungszeit mehrerer ständischen Uncerstühungen, als ihnen bisher zu Theil geworden 
sind, zu erfreuen haben. 
Nachdem der tandschaft, dem beim vorigen andtage von ihr geäußerten Wunschs 
gemäß, eine Uibersicht der sämmtlichen, der teipziger Academie sowohl im Ganzen zuge- 
hörigen, als von den einzelnen, in ihr begriffenen Corporationen besessenen Fonds, nach 
ihrem Betrage und ihrer Verwendung, zugefertigt, daraus aber die Unzulänglichkeie dieser 
Fonds zu den bei der Academie vorwaltenden Bedürfnissen zu enenehmen gewesen war, 
so ist derselben, unter quolenmäßiger Theilnahme der Oberlausitz, nicht nur ein bis auf 
4000 Thle. — — jährlich erböheter Beitrag zur Anstellung eines besondern Administra- 
tors ihres Vermögens, zur Erweiterung der Universitätsbibliothek, und zur Unterstützung 
angebender, zu guten Erwartungen berecheigender Privatlehrer, durch Pensionen oder Gra- 
cisicationen, so wie zur Erhöhung der Besoldungen zu gering dotirker Professuren ausge- 
setzt, sondern auch eine sofort im Ganzen zahlbare Summe von 12,000 Thlr. — — 
zur Wiederherstellung der medicinischen und philosophischen Audirorien und Anlegung neuer 
öffentlicher Hörsäle, auch zur Vermehrung der tehrmittel und der desfalls angelegeen 
Sammlüungen, angewiesen worden. 
Den Ltandschulen zu Meissen und Grimma haben die erbländischen Stände, wie sie 
schon bei mehrern tandesversammlungen in Ansehung der zu Meissen gethan, für die 
Jahre 1325 bis 1850 forklaufende jährliche Uncerstützungen, und zwar für Meissen 
5500 Thlr. — — statt voriger 4000 Thlr. — —, für Grimma 1 200 Thlr. — — 
ausgesetzt; auch sind sofort baar zu verabfolgende Zuschüsse von 2000 Thlr. — — für 
Meissen, zur Bestreitung der Kosten einiger daselbst nöthigen Verbesserungen, von 10,800 
Thlr. —.— für Grimma, zu den dort zu führenden Bauen, bewilliget worden. 
Zu den städtischen #tyciäen, welche seie einiger Zeic ständische Beihülfen erhalten und 
solche auch während der neuen Bewilligungszeit, obgleich zum Theil wegen anscheinend 
mindern Bedürfnisses, in geringerer Maße zu genießen haben werden, ist das Gymnasium 
zu Freiberg hinzugekommen. Die für dlesen Gegenstand wiederum geschehene Bewilligung 
beträgt überhaupt 000 Thlr. — — jährlich. 
Bei der für das biesige Blinden-Unterrichts-Institur fernerweit angewlesenen Unter= 
stuͤtzung von 220 Thlr. — — jsährlich, hat die kandschaft auf die zu wünschende, auch 
bereits eingelricete Verbindung desselben mit der, von einem zur Unterstühung blinder und 
erblindender Personen allbier zusammengetrerenen Vereinc, neuerrichteten Erziehungs- und 
Urbeits- Anstalt für Blinde im voraus Rücksicht genommen.
	        
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