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A.
Fär- Präsencation der einlaufenden Schriften samme Beilagen
Für eine schristliche tadung an die Zeugen und an die Partheien,
wo keine Gerichessporteln gegeben werdeien
Für Abkündigung oder Prorogation eines angesetzt gewesenen
Termissssssss
Für ein Monitorlum auf eine neue Klage, wo solches nach der
Verfassung zu erlassen iste..
Fuͤr ein Patent in Concurssachen außer den ordentlichen Ter—
minen, wo Gerichessporteln zu geben nnd
Für eine Edictalcikasonrn
Fur eine Bekanntmachung in öffentlichen Blärten
Fur ein Requisttionschreiben ...... ....
Fuͤr Insinuation einer Citation, Injunction, Rotification
Fuͤr Bothenlohn von der Meile in den Faͤllen, wo keine or—
dentliche Gerichtssporteln gegeben, oder wo die Citation
durch andere, als die ordentlichen Appellation = Gerichts-
Boten insinuiret werdenn. .....
Für Fertigung einer Insinuationregistraueur
Für das Angeben im Termin zu Güte oder Reche zu registriren
Für die Verbör bei neuen Klagen und sonst, jede Parthei,
wenn sie gleich in mebrern titisconsorken besteht . ..
Für das dabel gehaltene Protocoll, jede Parthenl
Für eine Registratur über eine geleistete Caution, ein Compro=
miß, die Production der inducirten oder edirten Documence,
die Dublicakion der Zeugenrotel, ingleichen über die einge-
laufenen Schrifcen im Hauptverfahren und über andere Pro-
zes gegenstände, wo in dieser Torerdnung nicht ein Anderes
bestimmt istt. ss
Für die Anmerkung der Zufertigung oder Vorlegung der in
Muncdo eingebrachten Gesätze von jedem Seze
Abß
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Appellation-Gerichts-Sportel-Tare.
*N
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