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Für jebes Formular einer Empfangsbescheinigung von der Par-
tbei, für welche solches verbraucht wirnd
Für die Ausfüllung des Formulars bei Reseripeen, *-
riallen und Compulsorlallen .
Fuͤr die Ausfuͤllung des Formulars bei Citationen, mit Ein-
schluß der Abgangsbemerkug
Fäür das Einpacken einer Citation und die Absendung derselben
Für das Einpacken und Wersiegeln der mic einem Besfehle ab-
gebenden Acten
Füestellung eines Curatoris specialis ad certam causam
Für Ausfereigung des diesfallsigen Vormundschafesscheins und
der Bestaͤtigungsurkunde in beglaubter Form. . ..
Fuͤr Verpflichtung eines Calculatoris, Feldmessers, Hauswirths,
Dollmetschers und dergleihen
Fär Concipirung eines Decres
Für Concipirung einer Confirmatltonon::
Für die Exeension eines errichteten Recesseee
Wern solcher weitläufig und mühsam ist, bleibe die Bestim-
mung eines Mehreren dem Gurachten des Collegü
überlassen.
Für die Publicarion dergleichen Recesse, von jeder Parchel.
Für die Ausfereigung eines Decreks, einer Confirmation oder
eines Recesses uncer dem großen Siegel, von jedem Exemplar
Für die Urthels- Publication -Registratur, von jedem Part
Für Vidimirung der zu den Acten kommenden Urthelsobschriften
Für die Ausfertigung der Urthel in beglaubter FZom
Evolutiongebühren bei den Urcheln in forma probante, oder
bei verlangeer Aufsuchung abgethaner Ackhen
Für Fertigung der tiquldallton
Für das Fortschaffen der abgebenden Befehle und anderer Ver-
fügungen mie oder ohne Ackten
Anmerkungen:
1.) In geringfügigen Sachen wird, mie Ausschluß des baa-
ren Verlags, nur die Hälfte der Gerichtssporteln und Gebühren
bezahle.
□O d
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