Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)

( 65) 
Gesetsammlung 
onigreisa Srsen 
C. 
  
8.) Verordnung der Landeeregierung, 
die Erläuterung einer zweifelhaften Stelle des Generalis vom 8ten Mai 1811 
betreffend; 
vom 14ten Maͤrz 1825. 
Ven GOTTEs Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 4c. 
Liebe getreue. Zu Erlaͤuterung des Generalis vom Zien Mai 1311, die An- 
legung neuer Muͤhlen und die dazu erforderlichen Concessionen betreffend, wird andurch 
verordnet: 
Das in der Erledigung der Landesgebrechen, vom 12ten Maͤrz 1603, den 
Amtsmühlen, gegen die Errichtung neuer Muhlen, zugestandene Verbiekungs-= 
recht ist durch gedachtes Generale nicht für aufgehoben anzusehen, der öte F. 
desselben miehin, über dessen Auslegung Zweifel entstanden sind, nur von der 
Entziehung oder Verminderung seeiwilliger Mahlgäste, nicht aber von dem 
Falle zu verstehen, wenn die Anlegung einer neuen Möhle an solchen Orten, 
wo eine Unserer Amtsmühlen den Mahlzwang ausübe, beabsicheige wird. 
Gesetzsammlung 1825. (11 )
	        
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