Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1826. (9)

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a) Die anzuwendende ymphe muß mie Sorgfale gewählt werden, 
wenn sie sicher ächte Kuhpocken erzeugen soll. Man mache sichs daher zum Gesetz, blos 
solche, welche völlig durchsichtig und farbenlos, zwischen dem sechsten und neunten Tage, 
aus einer gehörig geformten, noch nicht geöffneten Pustel eines gesunden, früher weder 
mit Menschen= noch Kuhpocken behafteet gewesenen Kindes genommen ist, anzuwenden, 
indem jede andre, wenn sie nicht unächte Pocken, oder Enczündungen und Geschwüre er- 
zeugt, wenigstens sehr unsicher in ihren Wirkungen ist. 
b) Das zu impfende Subject muß vor der Impfung in Räcksiche 
seines Gesundheieszustandes untersucht werden, um ihm auf keine Weise 
Nachtheil dadurch zuzuziehen. Hitige Krankheiten, mit und ohne Ausschlag, verbieten 
die Impfung so lange, bis sie ihren Verlauf vollendee haben. Dagegen steben ihr chro- 
nische Uebel, namentlich die sogenannten Cacherleen, im Allgemeinen nicht im Wege. 
Indessen ist doch, wo nicht dringende Gefahr der Ansteckung zu beseitigen ist, bei epilep- 
tischen, hydrocephalischen und zahnenden Kindern große Vorsicht anzuempfehlen. Uibri- 
gens ist es erlaubt, in jedem tebensalter zu impfen, wenn es die Umstände erheischen; 
wiewohl der kindliche Körper vom dritten Monate des tebens an zu Erzeugung regel- 
mäßiger Schußpocken am geeignetsten zu seyn pflegt; daher denn dle Impfungen im ersten 
tebensjahre, jedoch niche vor dem dritten Menate, besonders zu unternehmen sind. 
c) Die Methode der Impfung muß möglichst sicher, für den Arze 
leiche und für den Impfling bequem seyn. 
Diese Eligenschaften vereinigt die Impfung von Arm zu Arm mie flüßiger mphe 
am vollkommensten in sich, und sie bleibe daher immer die empfehlungswertheste, jedoch 
mie der Vorsicht, ohne dringendes Bedürfniß aus einer und derselben Pustel nicht über 
vier bis fünf Subjecte zu impfen. Da sie indessen nicht überall ausführbar ist: so muß 
der Arze bei der Impfung mie trockner Lymphe wenigstens darauf bedacht seyn, dieselbe, 
in der oben beschriebenen Qualitäc, moglichst frisch und vorm Zutritt der ufe hinlänglich 
geschüßze zu erhalcen. Beide Arten der ymphe werden sodann bei der Operatton selbst 
am zweckméßigsten in einige leichte, mit der anzette auf dem Oberarme angebrachte Hauc- 
schnitee, die kaum etwas Blut ausschwißen lassen, gebracht; worauf man die Wunden, 
ohne sie zu verbinden, an der tuft crocken werden läße und dann, mie möglichster Ver- 
meidung von Druck und Reibung, wieder mie den gewöhnlichen Kleidungsstücken bedeckt. 
. 4. 
Veebachtung Da die Impfung niche immer anschläge, oder auch wohl falsche Pocken erzeugk, dle 
des Verlaufs, den Impfling nicht vor der Gefahr der Ansteckung sichern: so ist es die Pfliche des Impf-
	        
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