Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

(214) 
2. 
Dis Friedrich Karl Weber, besage Geburtsliste im Jahre 1806. zu 
Gielshübel geboren, sich bei der Rekrutirung im December 1826. mit den Mann- 
schaften seines Geburtsortes gestellt hat, und (weil er wegen Lähmung des 
rechten Armes untüchtig befunden) (weil er das Freiloos No. 217. ge- 
zogen) von der Militairpflicht freigesprochen worden ist: (ocder) in Folge 
des gLezogenen Looses No. 34. an das Militair abgegeben worden ist: (ocder) 
in Folge des gezogenen Looses No. 154. zum Reservemann verpflichtet 
worden ist: wird hiermit bescheiniget. 
Pirna, am 13ten December 1826. 
  
   
   
    
    
   
  
Amtshaupt- 
Rekrutirungscommission im 1½62 Bezirke 
des Meissner Kreises. 
mannschaft- 
licher 
Stempel. 
N. J. 
Anmerkung. Durch diesen Schein wird der Inhaber nur an dem Orte seiner Geburk legirimiret. 
Wenn er sich von selbigem wegwender, hat er sich, nach Maßgabe des allerhöchsten 
Mandats vom 20s8en September 1826., mie einem Geburtsscheine zu versehen. Die 
Obrigkeit des Geburtsorts hac die hier enthaltenen Notizen auf den Geburtsschein nach- 
zutragen, sodann aber den gegenwärtigen Schein zu den Acten zu casstren. 
Was in vorstehendem Schema mit lateinischer Schrift eingetragen ist, befindet 
sich nicht in den an die Rekrutirungscommissionen auszugebenden gedruckten 
Formularen, sondern wird schriftlich eingerückt.
	        
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