Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

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1 4.) Alle Glaubens= und Gewissens-Sachen in erster Instanz. 
15.) Das Befugniß, Hauscaufen zu erlauben. 
16.) Die Ehe= und öffentlichen Sponsalien, Sachen in erster Instanz. 
17.) Die Abnahme der Ledigkeitseide. 
18.) Die Cegnition über die, gegen die beim Consistorio poblicirten Erkennrnisse, welche in 
der höhern Instanz für das Vicariatsgericht gehören, eingewendeten Leurerungen, 
in der im 13ten F. des Mandates bestimmten Mabe. 
19.) Die Censur der katholisch-geistlichen Schriften. 
20.) Die vierteljährige Einreichung kabellarischer Anzeigen an das apostolische Vicariar, über 
die bei dem Consislorlo eingegangenen Sachen und deren Erledigung. 
21.) Die Einreichung einer Anzeige an das Vicariak bei jedem Jahresschlusse, über die in 
dem verwichenen Jahre erledigten eder unerledigk gebliebenen Gegenstände. 
— — B—— —P— 
Gesetzsammlung 1827. ( 5 )r
	        
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