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Gesetzsammlung
fuͤr das
Königreich Sachsen.
14.
21.) Rescript der evangelischen wirklichen Geheimen Räthe
an das Oberconsistorium,
die Bekanntmachung des Regulatios wegen der Parochialverhältnisse der
ebangelisch-lutherischen Kirchen in der Stadt Dresden, und der evan-
gelisch-lutherischen Hofkirche insbesondere betreffend;
vom 7ten Juni 1828.
Ven GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen rc. 2c. 4c.
Wuͤrdige, Veste, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe andaͤchtige und getreue. Wir haben, auf
euern unterthaͤnigsten Bericht vom 14ten December des vorigen Jahres, das zu Be—
stimmung der Parochialverhaͤltnisse der evangelisch-lutherischen Kirchen in der Stadt Dresden,
und der evangelisch--lutherischen Hofkirche insbesondere, enkworfene Regulativ in der Maße,
wie aus der Beilage zu ersehen ist, einrichten lassen, und wegen Abdrucks desselben in der
Gesetzsammlung das Roͤthige angeordnet.
Unser gnaͤdigstes Begehren ist daher hiermit an euch, ihr wollet eures Orts, daß besag-
tem Regulative Seiten der hiesigen Stadegeistlichkeie allemhalben nachgegangen werde, als
weshalb, soviel das Hofministerium anlange, an euch, den Oberhofprediger, dato besondere
Verfügung ergeht, gebührend Sorge tragen.
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch mie Gnaden
wohlgewogen.
Gegeben zu Dresden, den 7en Juni 1828.
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Rostitz und Jänckendorf.
Franz Heinrich Wolf von Schindler.
Gesetzsammlung 1828. 14 )