Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

Iltes Capitel. Von der Einquartierung, . . 
A) der Offiziere, . 
B) - Mannschaft, . 
C) . Perde, 4 4 
D) WVom Verfahren bei der Einlegung des Militales 
in die Quartiere, . . 
E) Von den eintretenden Verguͤtungen fuͤr Standein- 
quartierung, 
Tlites Von den Hospitalanstalten in den Standgquartieren, . 
IVtes Von den Kirchen-, Uibungs= und Unterrichts-Plätzen für das 
Militair in den Standquartieren, . . 
A)VondenExerztkplatzen, . . . 
B) Von den Plaͤtzen zu dem Zielschießen, 
C) Von den Raͤumen zu den Uibungen bei rauher Wi- 
terung, . . 
D) Von den Reitbahnen, . . 
E) Von den Unterrichtsstuben, . . . 
Vtes Von den Wacht-= und Gefängniß-Einrichtungen in den 
Standquartiecen, . . .5 
A) Von den Wochteelnricheungen, . . .5. 
B)-sGefanngJemrtchtungem . .5. 
VIW VondenenzurunkerbringungderMilikaireffccteninden 
StandquartierennöthigenBehälknissen,. *i 
(72) 
Vter Abschnittt. 
Von der Unterbringung des Militairs auf Märschen, . .5. 
VIter Abschnitt. 
Vou der Unterbringung des Militairs in Cantonirungen, u 6. 
Von der Unterbringung commandirter Mannschaft. 
VIIter Abschnit t. 
VIIIten Abschnitt. 
Von der Unterbringung und ärztlichen Behandlung derjenigen Unter- 
offiziere und Gemeinen, die entfernt von ihren Truppenabtheilun= 
gen erkranken, 
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– 2 
— 
23 und 24. 
25 — 35. 
36 —51. 
52 — 61. 
62 — 68. 
69 — 71. 
72 — 80. 
81 —84. 
85 — 94. 
95. 
96. 
97 und 98. 
99. 
100. 
101 — 105. 
113 und 114. 
115.— 133. 
5. 158 — 166.
	        
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