Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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Einquartierung — Bestimmungen des wer? wenn? wo? und wie lange?. 
- der Soldatenweiber, 
- Verfahren beim Einlegen in die Quartiere, binsichtlich der Quar- 
kierlisten, Billetirung ctc. . . . . . 
- in wiesern Einmiethung oder Casernirung eintreten könne, 
- in wiefern und auf wessen Kosten Einmiethung Statt finde, 
- Vergütung dafür aus dem Kriegs-Zahl-Amte und städeischem 
Ausgleichungsfonds, 
- Gucntsernte Gebäude und Grund stücke baben nur Beitraͤge zu 
efern, 
- die vom Billetiramte beim Eintreffen neuer Mannschaft oder 
beim Abgange Einzelner zu gebenden Anzeigen, . 
- b Behandlung der Beschwerden der Mannschaft Seiten der Comman, 
anten, 
- Besichtigung und Revision der Quartiere durch die resp. Com- 
mandanten und Ortsobrigkeiten, 
- Anweisung von Kirchenstaͤnden, Wachtstuben, Gefängnissen v. 
- in wiefern Erlasse der Mitleidenheit in der Stadt und auf dem 
Lande Statt finden, . 
- Verzeichniß der zur Garnisoneinquartierung verbindlichen s christ- und 
amts-sasstqenStadteundOrtschaften, . . 
- deren Regulirung in der Oberlausitz, 
- s. Artillerie — Cantonirung — Cassen, Königl. 2c. — Cava, 
lerie — Commandos — Garnison — Militairhospital — 
Marscheinquarticrung — Öffiziers — Pferde. 
Elbes ifffahrt — die Convention mit den Elbuferstaaten vom 23. Juni 1821 im Be- 
treff des Revisionsverfahrens wird auf 6 Jahre verlängert, 
Equipagestücke, s. Militaireffecten. 
Erbeinsetzung, (. Testament. 
Erb= und Lehn-Gerichte, Nittergüter und Freigüter — in wiefern ihnen Be- 
freiung von Militairleiskungen zuftehe, . 
Erziehungsbcthulfem s. Soldatenkinder. 
Executionen — Concurrenz des Militairs dabei in polizeilicher Hinsicht, 
- s. Zusammenkuͤnfte. 
erendlionsehinsansak s. Commando. 
Executionseinlegung, (. Bürgergarde, s. Obliegenheiten. 
Executioproceß, s. Wechsel. 
Exercirplätze, in Standquartieren — deren usmittelung, Lage, Groͤße cc. 4 
- desgleichen bei Cantonirungen, 
- s. Fechten und Exerziren. 
Extraposten haben das ausschließende Recht der Befoͤrderung Neisender mit t gewechsel— 
ten oder unterlegten Pferden, . 
Fabriken und Manufakturen — in wiefern deren Gebaͤude und Grundstuͤcke frei oder 
nicht frei seien von Militairleistungen, 
Fahren und Reiten, zu schnelles, in Städten — desfallsige Aufsicht der Schildwachten. 
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Seitenzahl. 
83. 
83. 
86 — 87. 
121. 172. 
86. 
87. 
88. 122. 
121. 
172. 
33. 
457. 
104. 
268. 
132. 136. 
156.