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S. 60.
Nur in den Fällen, wenn wegen Einlegung von Pferden, welche mit einer ansteckenden Krank-
beit behaftet waren, die Ställe ganz neu eingerichtet, oder wiederhergestellt werden mussen, geschiebt
solches, unter Aufsicht des Militairs, auf Kosten des Kriegs-Zahl-Amts.
". 61.
Obschon in den Standquartieren der Naturalbedarf an Sereustroh für die Dienstpferde durch die
administrative Militairbehörde zu bestreiten ist, so soll dennoch dem Hauswirtbe die unentgeldliche
Benutzung des Düngers überlassen bleiben.
D.
Vom Verfahren bei der Einlegung des Militairs in die Quartiere.
F. 62.
Die Einquartierung des Militairs in die Standquartiere geschiehet nach dem Etat der präsenten
Mannschafe und Pferde.
. 63.
Es sollen zu diesem Behufe von dem Militair vor seinem Eintreffen, unter Unterschrift des Com-
mandanien desselben, vollständige Listen, und monarlich Nachträge zu diesen Listen, über den Zuwachs
und Abgang, nach den Chargen, an die Obrigkeit des Quartierorts abgegeben werden.
S. 61.
Wegen der Einquartierungsweise der Offizlere ist bereits F. 27 sedd], das Nörhige bestimmt:
die übrige Mannschaft ist dagegen, in der Regel, auf dem Wege der Anweisung von Quarrieren in
natura; mittelst der Billetirung, einzulegen.
Uibrigens kann diese Verquartierung auch noch durch Einmiethungen, eder in Casernirungsanstal-
ten geschehen.
6. 65.
Bei der Einlegung mittelst Billetirung soll folgendes Verfahren Statt finden:
a) die Ortsbehörde fertigt, nach Maßgabe der erhaltenen Listen, jedoch ohne weitere Concurrenz
des Militairs, die Billecs nach der Reihe der Hausnummern aus. Auf selbigen wird hier-
bei die Hausnummer, der Name des Quartierwirthes und die Kopfzahl der einzulegenden
Mannschaft bemerkt. Für die Namen dieser Mannschaften wird der nöthige Raum ge-
lassen; -
b) diese Billets werden dem Compagniecommandanten uͤbergeben, welcher hiernach die Mann—
schaf vertbeilen, und die Namen der einzulegenden Militairpersonen auf die Billets bringen
abtz «
1) bei Berechnung der hierbei anzunehmenden Kopfzahl sind die im §. 37 gedachten Mili-