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« itenzahl.
Hufen= Moderationen, inwiefern sie Statt finden, . Nägeln
-sAvulsen—Dtsmembrattonen— Forenser — Marschhöfe –
Mühlen.
Huthungssachen — dabei anzuwendende Rechtsgrundsätze und diesfallsiges Ver-
fahren, 214 — 228.
- -—Entstchung, Modification und Beendigung des Suthunssbefus—
nisses, ... 214.
: — Grenzen der Anwendbarkeit des Gesetzes, . 214.
- — Verbietungsrechte und Gleichheit der Rechte, . . 215.
- — Ausnahme hinsichtlich der Schafhuthung, . . 215.
- — Gattungen und Arten des Viehes, . . . . . . 216.
— inwiefern Ziegen mit Rindvich gehen, 217.
— inwiefern auf eine Huthungsordnung anzutragen und nach wel
chen Grundsatzen dabei zu verfahren, . . . 217.
- — Zahl des Viehes, . - 0 6“ "6 e 217.
- — Besiimmungen wegen fremden Vie hes, . . . . . 219.
O„ - — der Gleichheit in der Huthung der Lehden, . 1219 - 220.
— — des Obstbaus auf Huthungsplaͤtzen, . 221.
— — wirthschaftlicher Beränderungen einschüriger Wiesen
und Wiesendüngung, . . . 221.
- — der Saathuthung . . . . . . . 222.
- - — der Huthungsfristen, 222 — 223.
- - — des Umreißens der Brache, der Stoppeln und Sbmmerung, 224 — 226.
- - — der gegenseitigen und der Waldhuthung, 227.
- - — des Verfahrens und der Competenz der Behoͤrden, « 227.
- — Zuzichung Sachverständiger bei Lokalerörterungen, 227.
- — Aufbebung früherer Entscheidungsnormen und Auslegung beess
Mandats., . . . . . . . . 228.
J.
Immobiliar— randk- Versicherungs-Casse, f. Feuer-Versicherungs-An-
alten.
Infanterie ist auf Marschen vorzugsweise in Städten einzuquartieren, 174.
Infanterie- und Cavalcric-Städte, (. Garnisonorte — Städte und Orte.
Innungen — Rechte und Obliegenheiten der in solche als Meister aufgenommenen
dienenden Militairpersonen, 160.
— daß Militairpersonen nicht iinungömaßige Gegenstande fertigen
und verkaufen können, . . . . 161.
- - s. Handwerk — Landmeister.
Innungsgebäude sind nicht frei von Militairleiskungen, .. : . 132.
Innungsprocessionen, s. Zusammenkünfte.
Innungszwang, s. Dresden, s. technische Bildungsanstalt.
Intercessionen der Frauenspersonen, s. Frauenspersonen.
Juden — inwiefern ihnen die Fähigkeit zu Erlangung dinglicher Rechte an Grund=
stücken durch Hülfsvollstreckung zustehe, . 59.
2 — Guͤltigkeit der desfallsigen Anordnungen auch in der Oberlaus it, 195.
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