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Leirtis, s. Lüchernachdruck — Dresden und Leipzig — ffiziersQuartier,
elder.
Lieferungen f dos Militair — deren Aufbringungsfuß in den Erblanden und
der Oberlaufitz, .
- "* 2 - deren Ausschreibung durch die Kriegs-Verwal—
tungs-Kammer, .
- 2— 4 deren Gegenstände, zur Verpflegung oder Aus—
ruͤstung,
- von Verpflegungs- und Uusruͤstungs- Schentänden — deren Aufbringung
und Repartition in der Oberlaufitz, .
- Bestimmungen hinsichtlich der dabei Statt findenden Erlas I e, /
- s. Hufen.
Loͤbau, s. Vierstaͤdte.
Lohnfuhren, Lohnkutscher, s. Land= und Mieth-Kutscher.
Löhnungsabzüge, s. Abzüge — Schulden.
Lustbarkeiten, dffentliche, f. ZJusammenkünfte.
M.
Magazinfuhren, f. Spannung.
Magazinhufen, (. Hufen.
Mahlverkehr, zeitheriger, freier, an der Preuß. Sächs. Grenze, — dessen Verlängerung
auf 12 Jahre, . . . . . . . . .
Walzhaͤuser, s. Brau- und Malz- Häufer.
kannschaftsdienste, f. Botendienste — Handdienste — Wachtdienste.
Wanoͤvers, s. Hand— und Schanz- Arbeiten.
Manus principis = in = übergegangene, oder aus selbigen gekommene Grund-
stucke — deren Vefreiung von, oder Verpflichrung zu Militair—
leistungen, . . . .
Markctender — deren Annahme, .
Marxthchbensmtktel
Marsch des Militairs — in wiefern die Marschroute beim betreffenden Amtshaupt=
mann, oder dessen Delegirten auszuwirken,
- - g Ausfertigung der Marschrouten bei der Kriegs-Verwaltungs-
ammer,
Narsch= und Commissariaks= Buch ist hinsichtlich der Einquartierung: fähigen
Güter der Oberlausitz als Normalkataster anzusehen,
Marscheinquartierung — gesetzliche Bestimmungen deshalb, . . . ..
gilt auch an Rasttagen,
wird im Allgemeinen von der Kriegs Verwaltungs-Kam-
mer regulirt, .
. . 4 4
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- - deren speciellere Besorguns in den Erblanden und der
Oberlausitz, . .
- - welche Orte dazu verpflichtet, . . . . .
- - desfallsige Vergütung, . . . .
- - deren Vertheilungsfuß,
- - -Berechnung,. «
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Verquartierung und Beköstigung der Offiziers,
Seitenzahl.
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