S.
Schafhuth, s. Huthungssachen.
Schafwolle, s. Schoͤnburg. Receßherrschaften.
Schanzarbeiten, s. Hand; und Schant-Arbeiten.
Scharfrichter sollen nicht kuriren, .
Scharfrichtereien, eigenthuͤmliche, sind nicht frei von Militairleistungen,
Schauanstalten — deren Gebäude sind nicht frei von Militairleistungen,
Schießen, . Jielschießen.
Schießhäuser sind nicht frei von Militairleistungen, .
Schießplätze, . Cantonirung — Erercirplätze — Hand- uud Schanzarbei-
ten — Zielschießen.
Schilderhäuser — deren erstellung und Unterhaltung liegt den Garnison=
stadten ob,.. . . . . .
cchcldwachtemsszbachtentc
Schlachten zur eignen Consumtion — inwiefern es dem Militair gestattet,
Schlachthaäuser sind nicht frei von Militairleistungen, .
Sentste l Compagnieschmiede.
Schocke, s. Hufen.
Schönburgische Receßhberrschaften — deren Behandlung hinsichtlich der Grenz-
accise, der Ausgangsabgabe von Flachs, Werg und Schafwolle,
der Leipziger Handelsabgabe und der Generalaccife,
Schôppeneid, den, baten die Gerichtsbeisitzer bei Militairgerichten nicht
zu cis en, « .
Schriften, vom Militair in Garnisonstädten zurückgelassene, s. Militaireffecten.
Schulden — hinsichtlich derselben sind Militairpersonen den übrigen Unterthanen
gleich zu stellen,
: : der Offiziere — desfalff ge Tractaments- oder Wareegelds- ub zůge s nd
auf # zu beschränken,
- - — Unteroffiziere und Gemeine sind deshalb Lobnungs- ic. ub ügen
nicht unterworfen, . .·.
- - s. Wechsel.
Schulolener: (. Kirchen= und Schul-Diener.
Schulen, s. Kirchen und Schulen.
Schulgeld der Soldatenkinder, (. Soldatenkinder.
Schützencorps, städtische und Schützengilden — deren resp. Auflösung und
Verfassung, nach Einrichtung der Bürgergarden,
Schützenfreibiere sind auf die Bürgergarden zu überweisen, . . .
Schützengilden, (. Schuͤtzencorps.
Serviscasse, (. Serviseinrichtung.
Seroiseinrichtunt 9 in den Garnisonstädten — allgemeine Bestimmungen deshalb,
Ausmittelung und Revisson der Servistaxren,
- die Servistaxe soll nie Maßskab für eine andere 15 be aen
- - Regulirung der Servisanlagen, r„ .
- Verquartierung des Militairs, .
- Bestimmungen hinsichtlich der Hospitäler, Lirchen, Uibungs=
und Unterrichts-Plätze, der Wachten und Gefängnisse, der
Verwahrung der Militaireffecten, . ...
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Seitenzahl.
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