Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

Schullehrer= 
Seminarien= 
Hauptcasse 
und damit 
verbunden ge- 
wesene Stif- 
tungen von 
Privatperso= 
nen. 
(278 ) 
bls mit dem 5ten Junius 1815 in das Herzogkhum rückständig gewesenen Leistungen, hat jedoch 
alle, seit dem Gten Juni 1815, aus dieser Casse auf die vorbemeldeten rückständigen Leistungen und 
sonst erfolgte Zahlungen sich anrechnen zu lassen. 
Uiberdieß werden dem Herzogthume 
923. Neunhunderk und drei und zwanzig Exemplarien des ersten, und 
913. Neunhundere und dreizehen Exemplarien des zweiten Theils des Kirchenbuches 
in natura ausgeantwortet. 
VII. 
Die Schullehrer-Seminarien-Hauptcasse wird nach den, für die Schullehrerseminarien zu 
Friedrichstadt und Weißenfels bestandenen Eca-Ouantis, welche, wie solche in dieser Hinsiche be- 
rechnet worden sind, einen Abtheilungsmaßstab von 
0,5855. Fünftausend Achthundert fünf und funfzig Zehntausendtheilen für das König- 
reich, und von 
0,4145. Viertausend Einhunderé fünf und vierzig Zehntausendtheilen für das Herzog- 
thum Sachsen 
geben, getheilt. Dagegen wird die, im Jahre 1794, wegen gewisser Ansprüche des ehemaligen 
Gymnasiums zu Weißenfels, ausgesetzte und zu vorerwähnter Casse gezogene, jährliche Rente von 
Eintausend und Achthundert Thalern —. —= zu deren alleiniger Vertretung Königl. Scchhs. 
Seits sich erklärt worden ist, zum Behuf der gegenwärtigen Auseinandersetzung, nach 5 vom Hun- 
dert zu Capital gerechnet, und dieses Capital, nach dem Verhäleniß der Bevölkerung der Provinzen, 
für deren niedere Schulanstalten die Unterstützung ursprünglich bewilligt worden ist, eben so, wie 
bei der ältern Schullehrer-Besoldungs-Casse (§S. IV.) gescheben, michin nach dem Verhältniß von 
0,6652. Sechstausend Sechshundert zwei und funfzig Zehntausendtheilen für das König- 
reich, und von 
0,3348. Dreitausend Dreihundert ache und vierzig Zehncausendtheilen für das Herzogthum 
Sachsen getbeilt. 
Hiernach Hat das Herzogthum 
1.) vom unbeweglichen Vermögen, außer dem Bergischen Gerreide-Süpendio, und den bis- 
her von gewissen Thüringischen Städten an das Seminar zu Weißenfels gezahlten jährlichen Bei- 
trägen, welche beide Gegenstände dem nur gedachten Seminar allein gehören, und demselben ferner 
verbleiben, zusammen, 
12,299 Thlr. 13 gr. 82 pf. 
Zwölftausend Zweihundert neun und neunzig Thaler, dreizehen Groschen, ache und zwei Fünftheil- 
pfennige, und zwar mit 
595 Thlr. 8 gr. 4 pf. Capitalwerthe der bisher in Weißenfels erhobenen Lehnen und 
Zinsen, welche dem Herzogthume ganz überwiesen worden sind, und mit 
11,704 Thlr. 5 gr. 43 pf. als Antheil an der vorbeschriebenen, mit 5. vom Hundert zu
	        
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