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Capital erhobenen jaͤhrlichen Rente von 1800 Thlr. = —, welcher, weil der Antheil des Her-
zogthums an dem Capitalwerthe der ihm allein überwiesenen, oben berührten Lehnen und Zinsen
nur in 246 Thlr. 18 gr. 6 pf. bestehe, sich um 348 Thlr. 13 gr. 10 pf. und folglich von
dem eigentlichen Betrage an 12,052 Thlr. 19 gr. 23 pf. bis auf die angegebene Summe ver-
mindere, baar,
2.) vom beweglichen Vermögen, außer den zeither schon in Weißenfels verwalteken kleinen
Capitalien, zusammen an
389 Thlr. 12 gr. —
Dreihundert neun und achtzig Thaler, zwölf Groschen — ., auf welche, so wie auf die vorstehend
dem Herzogihume überlassenen Gegenstände des unbeweglichen Vermögens, Königl. Sächs. Seits
gänzlich verzichtet wird, und nach der bereits in der commissarischen Oarstellung vom 1 7ien October
1822 enthaltenen Ab= und Zurechnung, annoch
106 Thlr. 15 gr. 9 pf.
Einhunderk und sechs Thaler, funfzehn Groschen, neun Pfennige von den Capitalien zu 5 vom Hun-
dert zinsbar,
4145 Thlr. —. J= —
Vierkausend Einhundert fünf und vierzig Thaler —. —. von den mie 474 vom Hunderce
zinsbaren Capitalien,
559 Thlr. 13 gr. 10 ff.
Fünfhundert neun und funfzig Thaler, dreizehen Groschen, zehen Pfennige von den mie 3 vom
Hundert zinsbaren Capitalien,
849 Thlr. 17 gr. 5 pf.
Achthundere neun und vierzig Thaler, siebzehen Groschen, fünf Pfennige von den Capitalien zu
2 vom Hundert zinsbar,
1170 Thlr. 8 gr. 3 pf.
Eintausend Einhundert und siebenzig Thaler, acht Groschen, drei Pfennige vom unzinsbaren Ver-
mögen,
zu erhalken, dagegen aber alle, vom Gten Juni 1815 an, aus dem allgemeinen Fonds dieser Casse
in das Herzogthum erfolgte Zahlungen, mie Ausschluß eines an das Seminar zu Weißenfels ge-
leisteten, bereits in Anrechnung gekommenen Vorschusses von 87 Thlr. 22 gr. 5 pf. zu restituiren,
oder sich anrechnen zu lassen.
Da Ubrigens aus dieser Casse eine kemporaire Leistung von 30 Thlr. —. —= dreißig
Thalern —. — jährlich zu bestreiten ist, so sind hierzu auf die Dauer dieser Leistung, vom
Gten Junius 1815 an, jöhrlich
17 Thlr. 13 gr. 7 pf.
Siebzehen Thaler, dreizehen Groschen, sieben Pfennige vom Königreiche, und
12 Thlr. 10 gr. 5 pf.
Zwölf Thaler, zehen Groschen, fünf Pfennige vom Herzogthume beizutragen.