Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

Jäger-Witt- 
wen- und 
Waisen-Ver- 
sorgungs-= 
Casse. 
(280 ) 
Demnächst empfängt das Herzogihum von dem, bel der Reinhardtschen Stifeung für die bei- 
den Schullehrerseminarten zu Friedrichstade und Weißenfels, am öten Junl 1815 vorhanden ge- 
wesenen unzinsbaren Bestande an 24 Thlr. 11 gr. —= vier und zwanzig Thalern 11 gr. —., 
die Haͤlfte mit 12 Thlr. 5 gr. 6 pf. zwölf Thaler 5 gr. 6 pf., und überdieß werden dem- 
selben die, aus einem Vermächenisse des vormaligen Buchhändlers Weigand zu teipzig an 
3000 Thlr. —. — für das Seminar zu Weißenfels, annoch, nachdem deshalb sonst die Befrie- 
digung bereies erfolgt ist, berrührende Forderung von 450 Thlr. —. —. in dem, bei dem Stade- 
rathe zu Dresden anhängigen, Börnerischen Creditwesen, so wie die von nurbemeldetem Weigand 
ebenfalls dem Seminar zu Weißenfels legirte Hälfee rückständiger Zinsen von einem, in dem dermalen 
bei dem Ober-andes-Gerichte zu Naumburg obschwebenden Veltheimischen Concurse, liquidirten 
Hauptstamme an 18600 Thlr. —. — ingliichen die gleichfalls, vermöge des Weigandischen 
Testaments, dem Seminar zu Weißenfels zustebenden eventuellen Ansprüche in Ansehung eines 
tegaks für Christian August Isen aus Liipzig, und sämmelicher Legatarien, welche Sereitigkeiten 
und Proceß erregt und Unrecht behalten haben, zur alleinigen Einzlehung und resp. Verfolgung 
überlassen; es sind jedoch die wegen nurerwähnter Forderungen und Ansprüche nach dem 5ten Juni 
18150 etwa aufgewendelen Kosten vom Herzogthume zu erstarten. 
VIII. 
Die von der Königl. Sächs Hof= und kand-Jägerei im Jahre 1755 errichtete Wittwen- 
und Waisen-Versorgungs. Casse, deren Auseinanderseung von den beiderseitigen Regierungen für 
angemessen erachtet worden ist, soll dergestale getheilt werden, daß von dem am 3 ##en Decem- 
ber 1814, als dem im gegenwärtigen Falle festgeseczten Normaltage, vorhanden gewesenen Ver- 
mögen dieser Casse, nach dem zum Theilungemaßstabe angenommenen Verhäleniß des Gesommt- 
beerags der von den, in der Beilage uncer A. angegebenen Mitgliedern in beiden Landestheilen 
am Zlsten December 1814 geleisteten Beiträge, das Herzogehum Sachsen für dle in demselben 
befindlichen Mitglieder 
a.) von 3000 Thlr. —. —, zu 5 vom Hundert zinsbarem Vermögen 
1386 Thlr. 14 gl. 5 pf. 
Eintausend und Dreihundert und sechs und achezig Thaler, 14 gl. 5 pf. und zwar ein Drltetheil 
dieser Summe in Lonis Tors, zu 5 Thalern den einfachen gerechnet, oder mit coursmsigem Auf- 
gelde, sowohl 
D.) von dem zur Theilung verbliebenen unzinsbarem Vermögen, nach gegenseielger, in der 
gemeinschaftlich vollzogenen Darstellung der Verhälenisse dieser Casse angegebenen, Zu- und Ab- 
rechnung, 
75 Thl. 11 gl. 6 pf. 
fünf und siebenzig Thaler 11 gl. 6 pf. überhaupt zu empfargen, niche minder die von Mitglie- 
dern im Herzogthume rückständig gelassenen Beiträge und von Untereinnahmen in demselben einzu- 
liefern gewesenen Uiberschußgelder zu seinem allelnigen Vorcheile einzuziehen, so wie die von Mit- 
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