Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

( 331 ) 
48.) Commissarische Uibereinkunft 
über gewisse, das fiscalische Interesse betreffende, gegenseitige Ansprüche der 
Stiftungen des Kdnigreichs und des Herzogthums Sachsen; 
vom 61en December 1825. 
(Ratificirt Königl. Sächsischer Seits unker dem 12 ½n Junius 1826, und Königl. Preußischer Seits 
unter dem 41en Junius 1826.) 
Dresden, am 6 ½en Oecember 1825. 
Da sich bei den commissarischen Verhandlungen über die, das fiscalische Interesse bekreffenden 
Ansprüche der Stiftungen des Königreichs und Herzogthums Sachsen verschiedene, bisber nicht zu 
erledigen gewesene Differenzen ergeben, so sind heutre die von beiden Seiren zur Vermittelung 
Beauftragten mit den Commissarien zusammengekreten, und haben sich, nach Erwägung der bei- 
derseitigen Gründe, über folgende, ihren Allerhöchsten Behörden zur Genehmigung vorzutragende 
Punkte vereiniget. 
A. 6 
Die Anfprüche der Stiftungen des Herzogthums Sachsen an den Königl. Sächsischen Fiscus 
beereffend. 
1) Von Königl. Sachsischer Seite werden folgende Forderungen als Schulden der Koönigl. 
Sachsischen Rentkammer, und resp. so viel das Capital der Wolframsdorfischen Stistung anlange, 
als auf dem Amte Mügeln haftend, anerkannt: 
7875 Thlr. —= —= oder 9000 Mfl. Capital der Kirchen zu Sangerhausen und Em- 
selohe, von der Trillerschen Stiftung; 
8800 Thle —. — Capital der Wolframsdorfischen Stiftung, zu Freitischen für Stu- 
dirende auf der Universität Wircenberg; 
1000 Thlr. —. —= Capital des Waisenhauses und Se. Georgen-Hospitals zu Lan- 
gensalza; 
1000 Thlr —. —= Capital der Armencasse zu Licheenburg, 
sämmtlich à 5 LD# Cent verzinsbar; ingleichen 
2) der Anspruch der Commendestiftung zu Weissensee auf einen, bei der Dresdner Rentkammer 
zur Verwahrung gekommenen, mie 5 pro Cent verzinsbaren Kammerschein, vom 31en December 
1779, No. 888, über 340 Thlr. —. — „ und demnach die Ausantwortung dieses Haupt- 
stammes nebst den, von dem Mandatarius der gedachten Stifcung, Advocat Schumann in Dresden, 
auf das Jahr von Ostern 1812 bis 1813 erhobenen, mit vorstehendem Kammerscheine zum De- 
Dosiuo der Dresdner Rentkammer gekommenen Zinsen an 17 W —- — - und den seit Ostern 
1813 ferner gefaͤllig wordenen Zinsen, zugestanden. 
  
( 56“)
	        
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