Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

Gesetzsammlung 
Köͤnigreng Sachsen. 
5. 
  
8.) Generalverordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, 
die wegen der allgemeinen Cehnserneuerung in der Oberlaufitz zu erlassende 
Bekanntmachung betreffend; 
vom 1 ltien Februar 1828. 
Ven GOLL# Gnaden, Anton, Knig von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
Liebe getreue. Es haben bei Uns die gekreuen Stände von Land und Stdken 
Unsers Markgrafehums Oberlausitz, bei und neben der Uns geleisteten Erbhuldigung, die 
Lehn über ihre innehabenden Lehn= und Erb-Güter anderweit gehorsamst gesucht und er- 
neuerk, auch ist die Lehnspflicht, nach Unserer ihnen deshalb zu erkennen gegebenen Wil- 
lensmeinung, für diesmal durch ihre dazu erwählte Deputirte zugleich mit der Erbpfliche, 
und sonach in einer und derselben Handlung die Erb= und Lehns-Huldigung, mie unter- 
thänigster Oevotion verrichtet worden. 
Nachdem Wir nun, gemäß der darauf erfolgten gehorsamsten Bitte Unserer getreuen 
Stände, denenselben, Inhalts der von Uns Selbst vollzogenen und den Ständen aus- 
gehändigken Lehnsrecognition vom 20 ten October 1827., als Markgraf in Oberlausis, 
Allen und Jeden nochmals ihre Lehn= und Erb-Gücer, wie die Namen haben mögen, 
mit allen Ein= und Zubehörungen, nichts davon ausgeschlossen, verliehen und gereiche 
baben; 
Gesetzsammlung 1828. 
(5)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.