181. )
43.) Deeret an den Geheimen Rath,
die Darlehne aus dem Steuer-Aerario betreffend;
vom 13ten October 1830.
Ir Betreff der, auf die ständischen Anträge vom 20sten und 2 7'sten April dieses Jah-
res, durch Sr. Königlichen Majestät Rescripke vom 24 sten April und 3ten Mai die-
ses Jahres, genehmigten einstweiligen Ausleihung der beim Seeuer-Aerario vorräthigen
Gelder gegen Verpfändung von Scaatspapieren, sinden Allerhöchstdieselben und des
Minzen Mitregenten Königliche Hoheit, was die von jeßzt an zu bewilligenden Dar-
lehne dieser Art, oder etwa erfolgenden Prolongationen der schon gemachten Oarlehne
anlange, auf den desfallsigen unterthänigsten Vortrag des Geheimen Rarhes vom 30ssten
vorigen Monaks, für gur, dem Sreuer= Acrario hinsichrlich der eingesesten Pfüänder diejeni-
gen Privilegien andurch zu ertheilen, welche der Discontocasse zu Leipzig, im 1 1#en F.
ihrer uncerm 3t6en Occober 1827 confirmirten Staruten, gewährt worden sind. Es ist
daher solches durch Abdruck des gegenwärtigen Decretes in der Gesetzsammlung zar
Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt zu machen.
Gegeben, unter Sr. Königlichen Majestät und Sr. Königlichen Hoheic Allerhöchst-
und Hochsteigener Uncerschrift, zu Dresden, am 1306en October 1830.
Anton.
D. Maximilian Günther.