Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

182 ) 
44.) Verordnung der Landesregierung, 
die Auslieferung der Oesterreichischen Deserteurs betreffend; 
vom 14ten October 1830. 
Anton von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen cc. 
Liebe getreue. Nachdem die Besorgung der cartelmaͤßigen Auslieferung der Deser- 
teurs an der Saͤchsisch-Boͤhmischen Grenze, Oesterreichischer Seits, wegen erfolgter 
Aufloͤsung des Boͤhmischen Militair-Grenz-Cordons, dem Werbebezirks-Commando des 
Infanterie-Regiments Wellington zu Theresienstadt uͤbertragen worden ist; so haben 
Wir, auf den deshalb durch die Kaiserlich-Koͤniglich Oesterreichische Gesandtschaft anher 
gelangten Antrag, genehmiget, daß von jebt an die Auslieferung der Sachsischen Deser- 
teurs zu Pirna oder Marienberg, und die Uibernahme der in hiesigen Landen ergrif- 
fenen Oesterreichischen Deserteurs zu Peterswalde oder Sebastiansberg startsinden, und 
daß, da diese Uibernahmeorte von Militair nicht besebt sind, das gedachee Werbe- 
bezirks-Commando von vorseienden Auslieferungen eines oder mehrerer Deserkeurs, mie 
Zusendung einer Berechnung der zu erstattenden Kosten, jedesmal vorläufig benachrich- 
tiget werden soll, um an dem sestgesehten Tage und Stunde ein Commando zur Uiber- 
nahme der Deserteurs und Berichtigung der Auslagen an den bestimmten Orc absen- 
den zu können, 
Es wird daher solches hiermie zur öffentlichen Kenntniß gebrache, und haben sich 
sämmtliche Civilbehörden darnach zu achten. 
Dresden, am 146en Ockober 1830. 
don Könneritz. 
Christian Leberecht Noßky, 8. 
Ausgegeben zu Dresden, am 23ten Oktober 1830.
	        
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